Westindien.
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inner» Verhältnisse, in jene Zustände, wie sie einmal in den Calvinen beständen,nicht weiter einmischen. Dies ist nicht geschehen. Im Jahre 1815 wurden, untersichtigem Verwände, daß nämlich heimlicherweise keine neuen eingeführt würden, dieSklaven in Verzeichnisse eingetragen. Dann hat 1823 Canning, als Ministereinige Beschränkungen in Betreff der Behandlung der Sklaven in Dor-sch ag gebracht. So ging es immer fort, bis endlich (1833) die völlige Emancipa-tion erfolgte, welche am 1. Aug. 1834 gegen eine Entschädigung von 20 Millionen PfundSterling für die Sklavenbesitzer aller Colonien in Ausführung gebracht wurde." Be-reits unter dem 10. Dec. 1811 hatte das Haus der Versammlung zu Jamaica eineBittschrift an den Prinz-Ncgcnten eingesandt, worin es erklärte: „Alle ursprünglichenluantagenbesitzcr sind vollkommen zugrunde gerichtet. Eine Plantage nach der an-ern ist in die Hände der außerhalb des Landes wohnende» Hypothekbesitzer undanderer Gläubiger übergegangen ; es gibt ganze Sprengel, wo kein einziger Besitzerer Zuckerplantagcn auf der Insel lebt. Alle Nachtheile, die in Irland durch dieEntfernung der Grundbesitzer bestehen, treffen uns i» noch höherm Maße." Und>ce ist in der That der Fall. Von der großen Entwerthung des Eigenthums inen britisch-westindischen Besitzungen und auf Guiana nur einige Beispiele: DieIst aiizung Spring Valley innerhalb der Pfarrei St.-Mary auf Jamaica, 1244 AcreSumfassend, galt früher 18000 Pfund Sterling. Im Jahre 1845 ward sie mit allerm einen? En,?"' 'OOO verkauft. Das Tremolcs-Gut, von 1450 Acres, stand... i 08265 Pfnnd Sterling. Es ward um 8400 verkauft und
>, o iijuyrc 1854 kaum die Hälfte dieser geringen Sumnie werth. Die Caen-woro^uckerplantage kostete einst 18000 Pfund Sterling. Die Eigenthümer ha-^ ausgeboten, fanden keine Käufer und mußten sie endlich ganz ve»
asten. Ähnliches hat sich auf vielen andern Gütern zugetragen. In den Distrikten""b Esstquibo im britischen Guiana waren 1838 nicht weniger als 248. , vorthcilhaster Bearbeitung.*) Seit der Zeit wurden 71 ganz verlassen«'s ' gerichtlichem Zwange verkauft. In einer Anrede der Bewohner Berbiccs,
d«' Statthalter, bei Gelegenheit seines Besuchsam der ^„sel (1840), findet man folgende bezeichnende Stelle: „Als Ew Excellenzzum ersten mal unsere Colonic besuchten, fanden Sie herrlich angebaute Ländcreienunabhängige reiche Eigenthümer, einen glücklichen, sich seines Daseins erfreuendenBauernstand. Welch eine Änderung während der letzten Jahre! Die Besitzer sind' d.c Bauern sinken schnell in die alte Barbarei zurück, die Häuser verfallen;Straßen und Wege sind vernachlässigt; nur vermittels der Wasserpassagc kann mand<>« -n"? ö""' andern gelangen. Und dies Alles verdanken wir den Maßregeln
welche Allen Schaden brachten und Keinem nützten." Im Jahres?? , fanden in, britischen Guiana 215, im Jahre 1846: 208, und zwei Jahreer E ^.Plantagen, wovon 1850: 27 unter Sequester standen. Der Pflan-Versamml»,'? rMstgsted des Polizcihofes in Kuiana, sprach in einer öffentlichenvor der ^ . ^endc schlagende Worte: „Der Werth unserer Pflanzungen wurdehoch wie «?""p"ion auf 20 Millionen Pfund Sterling geschätzt, oder zwei mal sodiese Per» ° ^ Commission angenommene Preis der Sklaven. Was gelten
dem Wir haben deren noch 200, wovon aber eine jede nach
kostet- ' ^^""ilichen Verkaufspreise der letzten Jahre blos 3000 Pfund Sterlingblos würde also aller angebaute Grund und Bode» der Colonie Guiana
Plan,-» 0 ^^rling werth sein. Nun ist aber das Bruttoerträgniß dieser
gen 700000 Pfund Sterling, woraus folgt, daß der Landbesitz kaum soviel
dar^iittdweMi»? oder der große südamerikanische Küstenstrich, auf welchen
fall« "n Bewackt ^ westindischen Archipels stößt, wird vom Verfasser mit Recht ebcn-
wit -»nsskvel? Es th«ilt dieser Küstenstrich nicht nur die gleiche Natur und Lagein gleich.^ ^ auch, als europäische« Colonialland, mit derselben
k-m GeA^ «uiana V-n-zu-las und »rafi.iens '^natürlich