Das heutige Credit- und Bankwesen. 443
Grundbesitzer der nichtadeligen Stände, darf man nicht vergessen, daß sie den Creditfür alle Nichtthcilnehmcr und auch für den kleinern Grundbesitz vertheilen:, und daßeine überhaupt erhöhte Sicherheit im Allgemeinen der Verein, als die Summirungder Einzelnen, im Grunde genommen nicht geben kann. Der Verein pflegt inAllem thätig zu werden, wo es das Creditverhältniß erheischt: er stellt die Schuld-urkunden aus, macht die Zins- und die Capitalzahlungen, ihm sind die Güter derThcilnehmer hypothekarisch und solidarisch haftbar, er läßt bei den ZahlungssaumigenSequestration eintreten u. s. w. In den letzten Jahrzchnden sind indessen auch vonRegierungen direct Creditanstalten für die bvdenbebauende Bevölkerung infolge derGesetze über Ablösung dinglicher Lasten aufgestellt worden. Indem man nämlichdie Ablösung realer Leistungen durch eine Geldcapitalsumme entweder geradezu ver-ordnete oder doch wenigstens möglich machte und wünschte, mußte man den Pflich-tigen Landbauern eine Möglichkeit darbieten, jenes Capital einesthcils unter günsti-gen Bedingungen geborgt zu erhalten, andcrntheils es in einer nicht drückendenWeise, vornehmlich auf dem Wege der Amortisation durch eine sich gleichbleibendeAnnuität, heimzuzahlen. Unterstützt haben die Regierungen in der Regel auch Crc-ditvercine von Grundbesitzern oder Aktiengesellschaften, welche sich — ohne irgend-eine Unterscheidung in Bezug auf den bürgerlichen Stand des Grundeigcnthümers zuwachen — die Aufgabe stellten, die Hemmnisse des agricolen Credits und die Über-schuldung besonders der mittlern und kleinern Landwirthc zu beseitigen. Denn eskann nicht fehlen, daß durch eine» solchen Druck des mittlern und kleinern Grund-eigenthümers nicht nur der so wichtige Mittelstand der ländlichen Bevölkerung mehrund mehr dem Ruin entgegengeht, sondern auch der Credit des größer« Grundbe-sitzes allmälig durch den Verfall des Credits für die kleinern Liegenschaften in Mit-leidenschaft gezogen wird. Leidet doch schon ohnedies der agricole Credit durch diestarken Reize, welche die Capitalkräfte zu Verwendungen auf dem industriellen Ge-biete locken. Begreiflicherweise können nach Entstehung solcher Crcditinstitute dieGrundbesitzer nicht nur für neue Schuldcontracte Erleichterung finden, sondern geradeauch den größer« Druck mindern, mit welchem die unter schwerern Bedingungene^rr""'be,lt abgeschlossenen Creditgeschäfte sie belastet hatten. Damit, daß alledune Creditinstitute das solide Geschäft betreiben wollen, dem Credit der Grundbe-ntzer dadurch aufzuhelfen, daß sie sich als eine mächtige Mittelsperson zwischen Land-wirts, und Capitalist stellen, ist natürlich noch nicht gesagt, daß sie in jedem Fallewwklich dem agricolen Credit große Dienste leisten und, für sich betrachtet, solideGeschäftsunternehmungen sind. Es kommt ebenso viel auf das Maß von Ein-guß an, welchen sich die Regierungen vorbehalten, auf die statutarischen Bestim-mungen im Einzelnen sowie auf die persönliche Qualifikation Derer, welche die^ereinsgcschäfte leiten, daß die wirklichen Resultate der verschiedenen Creditinstitutestlbst in sehr auffallender Weise verschieden sind. Großes Aufsehen haben in denAtzten Jahren die bedeutsamen Gesetze und Verordnungen Napolcon's III. zur He-bung und Ausdehnung auch des liegenschaftlichen Credits in Frankreich erregt. In-nige des Decrets vom 28. Febr. 1852, dem späterhin insbesondere ani 10. Dcc."u2, am 21. Dec. 1853 und am 6. Juli 1854 wichtige Bestimmungen gefolgtMW, hat sich namentlich in Paris eine große Gesellschaft für den crvllit tonoior <Ie''-'„c-.s gebildet. Dieses Institut ist indessen, nachdem in raschester Weise dasUvrme Wachsthum seiner Bedeutung hervorgetreten war, in ein Staatsinstitut um-»^vandelt worden, gerade wie es auch mit der Bank von Frankreich geschah,uchdem diese sechs Jahre lang (1800— 6) Privatinstitut gewesen. Schließlicherwähnt werde», daß überall das Aufkommen von Anstalten für den liegen-LMftlichm Credit Reformen in der hypothekarischen Gesetzgebung veranlaßt hat.^wbe auch für Frankreich ist in dieser Beziehung ein Gesetz vom 23. März 1855shtig. Ein besonderes, merkwürdiges Instituts ist die im Jahre 1855 ge-
ndete Wiener Jmmobiliengesellschaft, welche mit in Ostreich liegenden Gütern undApotheken handeln und An- und Verkauf solcher Güter, die sie nicht eigenthümlich