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Das heutige Credit- und Bankwesen. 453
tragen kann. Nun fangen freilich Bankverwaltungen nicht selten damit an, Dar-lehne an den Staat zu machen, welche den Umfang der von ihren nächsten Com-niittentcn, den Bankactionärcn, dargebotenen Capitalien nicht überschreiten; sie könn-ten selbst absichtlich und ausdrücklich sich auf eben diese bei dem Geschäft beschränkenwollen. Allein die Erfahrung wenigstens, welche der wahre und echte Prüfsteinwirthschafilichcr Wahrheiten ist, hat hinlänglich und unwiderleglich bewiesen, daßnach einem ersten Engagement auch der große Unterschied zwischen Capitalien derActionäre und Capitalien der Deponenten u. s. w. keinen Halt gebieten kann Selbstweil nian nur das erste Darlchn aufrechthalten und retten wollte, schritt man zumZweiten, dritten. Wir haben schon oben hervorgehoben, daß der volkswirthschaft-lichc Nutzen des Creditgeschäfts, als einer Erleichterung der Gütcrübertragung auseiner Hand in die andere, entschieden von derjenigen Verwendung abhängt, welchedadurch herbeigeführt wird, und daß, wenn die Verwendung in der Hand des Schuld-hers eine unproduktive ist, das Creditgeschäft sogar zu einem volkswirthschaftlichenklbel wird. Die Staatsverwaltungen haben immer die stärksten Ansprüche an Ban-ken erhoben, wenn es sich gerade am wenigsten um produktive Verwendungen dertredikirtcn Werthe handelte, auch weil sie für Anleihen zu lehterm Zwecke der Unter-siützung von Seiten der Banken am wenigsten bedurften. Und sicherlich, wenn manden Abschluß von Staatsanleihen von einem allgemeinern Standpunkte betrachtet,"is wie ihn das Gefühl der Verlegenheit einem Staatsverwaltungsdirigenten nahe-zulegen pflegt, wenn man die Lebensbedürfnisse der Reihen von Generationen erwägt,welche' einen Volkskörpcr bilden, so wird man es im Interesse des Staats selbstsinken, daß er für den Abschluß jeder neuen Anleihe seine regelrechten Schwierigkei-f-n vor sich findet, und daß ihm Banken diese Schwierigkeiten nicht leichter machen°^len. Obendrein muß der Staat solches Leichtermachen in der Regel mit schwer-wiegenden Zugeständnissen erkaufen, wenn das Gewicht derselben auch nicht geradezu'h den Vertragsstipulationcn des möglich gemachten Anleihcgcschäfts seinen Ausdrucksiudet. Er gewährt den Bankverwaltungen für ihren allgemeinen GeschäftsbetriebPrivilegien mislichster Art, oder häuft neue zu der Masse der schon vorhandenensi'uzu- Finale wie die Kulmination bildet die Ermächtigung zur Suspension
der Zohlungsvcrbindlichkeiten der Bank gegen das Publikum ihrer Gläubiger, diegewaltsame Retorsion der Kraftwirkungen eines thatsächlich eingetretenen Bankrotts.Gleichwie man die wirthschaftlichen Wirkungen des Credits von Seiten Solcher, welcheSchuldenmachen und produktives Arbeiten für gleichbedeutend zu erklären wagten, mitden Wirkungen der Alchemie — der Kunst aus Häckerling Gold zu machen (übri-3ens eine recht handliche Ironie!) — verglichen hat, so hat man freilich auch für°'e Aufhebung der Zahlungsverbindlichkeiten der Banken an ihre Privatgläubiger^erhand schone Gründe zusammengestellt, gerade auch zum Beweise der Vortheilejene Gläubiger. Das ist auch der Fall gewesen rücksichtlich der Specialmora-°'>en, der sogenannten Quinquennelia, der Suspensionen der bestehenden SchulgesetzeGunsten Einzelner. Dennoch hat hier der gesunde Menschenverstand das Sprich-st geltend gemacht: „Die Ouinguennellen gehören in die Höllen." Es liegtauf Hand, daß Bankverwaltungen, wenn sie einmal die betäubende Aussichtdie Nothhülfemaßregeln des Staats haben, weit unvorsichtiger in den TagA"eiu wirthschaften werden in allen ihren Geschäftsbetrieben, eben auch in denen,-1-he nur Geschäfte mit Privaten betreffen. Es ist und bleibt in der That einefaltige Lehre der Geschichte, daß die sämmtlichen großen Banken, welche dem^'aate ihre Capitalien dargeliehen hatten, ihren Verbindlichkeiten gegen das private^"blicum nicht haben nachkommen können, und zum Theil vornehmlich dadurch, weil, dann auch in ihrem anderweitigen Geschäftsbetrieb mit der unvorsichtigen Kühn-.des Hazardspielcrs opcrirten. Neben dieser Hauptdienstlcistung der Banken fürhin wollen wir auf andere, von geringerer Bedeutung nur im Vorbeigehen
di/^isen. Die Vorschüsse für die Beträge der schwebenden Schuld, welche durch"achträglich einkommenden Jahreseinnahmen gedeckt werden tollen, dürften bei