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Eilfter Band.
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Mexico und Mittelamerika.

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düng der Constitution durch den Congreß, und der Eid des Königs, dieselbe zu be-obachten, müssen seiner Betretung des Landes vorausgehen. 11) Der Kastenunter-schied, den das spanische Gesetz einführte, wodurch einigen Classen der Gesellschaftdas Bürgerrecht entzogen ward, ist aufgehoben. Alle Einwohner sind Bürger undgleich. Tugend und Verdienst steht der Weg des Emporkommens offen. 12) ZurErhaltung der Religion, der Unabhängigkeit und der Einigkeit soll eine Armee ge-bildet werden, welche diese drei Grundsätze verbürgt; sie soll deshalb die Armee derdrei Grundsätze heißen. 13) Sie soll feierlich schwören, die Grundlagen dieser Verkün-digung zu vertheidigen. 11) Sie soll genau den bestehenden militärischen Anordnungen

gehorchen. 15) Außer den Beförderungen nach dem Alter oder denjenigen, welche fürsWohl des Dienstes nothwendig sind, sollen keine andern statthaben. 16) Diese Ar°wec soll den Rang der Linie erhalten. 17) Die frühern Anhänger der Unabhän-gigkeit, welche dieser Verkündigung beitreten, sollen als Glieder dieser Armee betrach-lst werden. 18) Die Patrioten und Bauern, welche später beitreten, sollen zur Pro-vinziallandwehr gerechnet werden. 19) Die Welt- und Ordenspriestcr sollen bei ih-rem jetzigen Bestände bleiben. 20) Alle öffentlichen bürgerlichen, kirchlichen, politi-schen und militärischen Beamten, die der Sache der Unabhängigkeit beitreten, sollenihren Ämtern erhallen werden, ohne irgendeinen Unterschied zwischen Amerika-"srn und Europäern. 21) Jene Beamte, welche mit der Sache der Unabhängigkeit

nicht übereinstimmen, sollen, was immer ihr Grad und Stellung sein mag, ihrer

Stelle entkleidet werden und, mit Zurücklaffung von Vermögen und Familie, das Landverlassen. 22) Die militärischen Befehlshaber sollen, gemäß den allgemeinen Vor-schriften und in Übereinstimmung mit dieser ihnen mitzutheilenden Verkündigung, Anord-nungen treffen. 23) Keine angeklagte Person soll von den militärischen Befehlsha-bern zum Tode verurthcilt werden. Wer des Hochverraths gegen die Nation ange-sagt ist, was nach dem Verrath gegen den göttlichen Lenker das höchste Verbrechensoll nach der Festung Barbaras geführt werden und daselbst bleiben, bis der Con-3teß die über ihn zu verhängende Strafe beschlossen hat. 21) Da es für das LandAnläßlich ist, daß diese Verkündigung in Ausführung gebracht wird, weil sie dieAuffahrt dieses Landes zum Zwecke hat, so soll jeder Militär (wenn es nothwendig"') sie bis zum letzten Blutstropfen vertheidigen. In der Stadt Jguala, 21. Febr. 1821."

Alle frühern zahlreichen, zersprengten und verbannten Kämpfer für Unabhän-b'gkeit und Freiheit schloffen sich an; die Centralregierung ward machtlos, und nachWenigen Wochen war Jturbide Herrscher über alle jene prachtvollen Marken von.eracruz bis Acapulco, vom Vorgebirge Catoche in Aucatan bis zum Cap Mendo-''"o m Californien. Der neue Vicekönig Don Juan O'Donoju — er war der letzte"§ch Neuspanien gesandte — hatte zu Cordova eine Zusammenkunft mit dem Sie-Im Namen seines Gebieters gewährte der Vicekönig Alles, was nur immerAufständischen verlangten. Das „Heer der drei Bürgschaften" hielt (27. Sept.82l) seinen Einzug in die Hauptstadt. Die Unabhängigkeit Mexicos wurde verkündet"b eine provisorische Junta von 36 Mitgliedern eingesetzt, welche alsbald eine Re-^"tschaßt aus fünf Personen erwählte, mit Jturbide zum Präsidenten, der alle executive^ivalt in sich vereinigte. In dem nach Verlauf einiger Monate zusammentretendensten Congresse (21. Febr. 1822) kamen alsbald die verschiedenen Ansichten undh sülleistellungen zum Vorschein, welche Mexico auf lange Zeit, zum Theil bis aushj!! Mutigen Tag in ewiger Unruhe und Verwirrung erhielten. Die Bourbonisten«rä!^ ^ an der Aufstellung von Jguala: Mexico sollte eine constitutionelle Mon-klär '?"ben unter Oberherrlichkeit des Königs Ferdinand. Die Republikaner er-Heh^" Proclamation für überwunden: sie wollten Mexico zu einem Freistaat er-

kt/e^ Betreff der Verfassung konnten sie sich aber nicht vereinigen. Die Einen

den-"""i Bundesstaat nach dem Muster der großen Nachbarrepublik im Nor-Nnd'Andern einen centralisirten Freistaat nach der Weise der alten Republikenien Nr* ncufranzösischen. Eine vierte Partei, wozu der größte Theil der bewaffne-tet zählte, wünschte eine vollkommene Trennung von Spanien, von Europa.