1052 Die orientalische Frage.
stimmt, das Misfallen des Grafen Clarendon über die Bambcrgcr Note zn erken-nen zu geben. Bon den acht in Bambcrg vertretenen Negierungen war es aus-schließlich die sächsische, auf welche der edle Lord die Schale seines Zorns auszu-schütten beschlossen; und es bleibt erfreulich, daß er hier gerade an den unrechtenMann gekommen: denn, mag man übrigens von der Politik Sachsens in der östli-chen Frage denken wie man wolle, die Erwiderung des Hrn. von Benst wird diebeste Skaatsschrift in der ganzen Sammlung und, was die Form anlangt, ein clas-sisches Muster bleiben. Lord Clarendon hatte sich herausgenommen, von schlecht-bedachter Einmischung zu sprechen; er hatte der sächsischen Regierung vorgeworfen,sie sei in dem Grade verblendet, um nicht zu begreifen, daß in einer großen Krisiskleine Eifersüchteleien schweigen müssen, und um Deutschlands Interessen russische»Intriguen zu opfern.
Hr. Drouin de l'Huys seinerseits hielt mittels Rundschreibens (14. Oct. 1854)an die französischen Gesandten den deutschen Regierungen eine Vorlesung. Deutsch-land stehe vielleicht wieder, wie im Jahre 1850, am Vorabend einer eclatantenSpannung zwischen Östreich und Preußen. Der Bamberger Congreß habe derpreußischen Regierung die Hoffnung gegeben, den Gang Östreichs, dem sie sonstsich angeschlossen hätte, hemmen zu können. Die Frage sei nun, ob nicht an dieöstlichen Verwickelungen andere, mit der innern Lage Deutschlands zusammenhän-gende sich knüpfen werden? Die deutschen Interessen seien übel berechnet worden,übel bedient gewesen. Das einzige Mittel um zu verhindern, daß der Bundestagseine Bedeutung einbüße, oder daß der Bund selbst eine gefährliche Krisis zu be-stehen habe, sei die Annahme der östreichischen Auslegung des Aprilvertrags. Frank-reich übrigens baue keine Berechnung aus eine Spannung, die es beklagen würde.
Zm Januar 1855 beschreitet Hr. Drouin de l'Huys neuerdings das Katheder, !zunächst um zu Preußens Belehrung einen kleinen Commentar zu geben über denSpruch: dloblssss obligs. Seit zwei Jahren hat das pariser Cabinet Preußen„sehr oft" an die Verpflichtungen seines hohen Ranges (als eine Großmacht) erin-nert. Aber die Eigenschaft einer Großmacht ist permanent, man kann sich derselbennicht entkleiden, wenn sie Lasten mit sich bringt, um sie wiederaufzunehmen, sobaldsie nur noch Vortheile darbietet. Preußen mochte mit einer Hand das Schwert derverbündeten Mächte ablenken, und mit der andern Rußland mit einem Schilde decken.Wäre man nicht berechtigt zu glauben, Hr. von Usedom habe in seinem Portefeuillemehre Verträge mit sich geführt und aus Versehen in London denjenigen herausge-zogen, der in Petersburg vorgelegt werden sollte? Hr. Drouin de l'Huys istein artiger Mann, er fügt in demselben Athen, hinzu: Die französische Regierunghabe sicherlich nicht die Absicht, Preußen zu verletzen, sie drücke sich daher rückhalt-los in einer loyalen und aufrichtige» Sprache aus.
Ferner, am 26. Jan.: Trotz der aufrichtigsten und unablässigsten Wünsche derWestmächte ist eine geistige Spannung zwischen Östreich und Preußen erfolgt, unddie Einheit Deutschlands factisch gefährdet. Was Preußen anlangt: hat es denneine Wahl zwischen den kriegführenden Parteien getroffen? Hat es ein Bündniß mitRußland oder mit uns? Einzig sich selbst hat das berliner Cabinet die Stellungzuzuschreiben, die es sich geschaffen hat.
Endlich, am 2. März 1855, findet Hr. von Manteuffcl sich veranlaßt, zu sa-gen, daß der Marquis von Monstier häufig Empfindlichkeit gezeigt und bittere An-deutungen gemacht über die Sprache und das Verhalten des preußischen Gesandtenan diesem oder jenem fremden „Hofe, und nun habe der Marquis Bemerkungen ge-macht über eine vermeintliche Äußerung des Hrn. von Bismark in einer Sitzungdes Bundestags, über welche das berliner Cabinet noch gar keine» genauen amtli-chen Bericht habe. Er, Hr. von Manteuffcl, halte es unter der Würde Preußens,als einer deutschen Macht, die Sprache seines Bundesgesandte» gegen die Vorwürfefremder Cabiuetc zu vertheidigen. Hr. Drouin de l'Huys hält dagegen (27. März)den Satz fest, daß allerdings fremde Mächte das Recht haben, „wenn eine zu Frank-