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Die orientalische Frage.
noch nicht veröffentlicht/ Man kennt den Inhalt hauptsächlich aus den beiden, untenin der Note benannten Schriften.
Demnach steht Zweierlei fest: erstens) daß das Ultimatum Ostreichs an Ruß-land dem Memorandum wörtlich entlehnt war, zweitens, daß Ostreich aus derNichkannahme des Ultimatums einen Kriegsfall zu machen förmlich sich verpflich-tet hatte.
Nun ist es gewiß in hohem Grade auffallend, daß so wichtige Entschließungennicht in einem Vertrage, sondern in einem bloßen Memorandum niedergelegt sind.
Es ist zunächst zu sagen, daß es noch auffallender gewesen wäre, hätte man Östreichund Frankreich für sich allein, ohne England (von der Türkei, von Sardinien garnicht zu reden) mitten im Kriege einen Vertrag so entscheidenden Inhalts abschlie-ßen sehen/
In England lag die Schwierigkeit im Mistrauen des Cabi'nets, in der Ver-stimmung und Erbitterung des Publicums, wie Lord John Ruffell sie am 10. Aprilsehr richtig vorausgesagt hatte, gegen Östreich. Einige gelegentliche, aber starkeÄußerungen der Tagespreffe mögen dies anschaulich machen, „vsil^-dlsvs" hatteschon am 3. Jan. 1855 ausgesprochen: das Mistrauen und der Haß, den man inEngland gegen Östreich im Herzen trägt, ist unendllich stärker (inknitsl^ morsintsnss), als was man gegen Rußland empfindet. Und in den „limsg" las manam 22. Oct. 1855, also gerade in der Zeit, als in Paris die Verständigung mitÖstreich beschlossen ward, diese absichtlich zugespitzte Sprache: wir bedürfen nicht desRathes, wir verschmähen (rspuäiats) die Vermittelung, wir verwerfen mit nicht sehrachtungsvoller Gesinnung das Schiedsrichteramt von Östreich sowol als von Preußen.Charakteristisch ist hier selbst die Art, wie Östreich, das denn doch in anderer Weisevorgetreten war, mit Preußen in eine und dieselbe Linie gestellt wird. Zur Erklä-rung mag .dienen, daß Östreich allerdings schon einmal im April 1855 die bestimmte !Verpflichtung übernommen hatte, für den Fall einer Verwerfung der mit Lord JohnRussell und Hrn. Drouin de l'Huys vereinbarten Vorschläge abseiten Rußlands,sofort eine Militär-convention mit den Westmächten zu unterzeichnen, um an einembestimmten Tage den Feldzug gegen Rußland zu eröffnen. Diese Verpflichtung warohne Erfolg geblieben, weil die Cabinete von London ünd Paris die Vorschläge sel-ber unannehmbar gefunden — und, begreiflich genug, hieß es nun, Östreich knüpfe .sein Handeln an unmögliche Bedingungen. !
Englands Verhalten zu dieser zwischen Frankreich und Östreich angeknüpften ^Verhandlung ergibt sich von selbst. Es nahm Notiz davon; „Schritt für Schrittfolgte der englische Gesandte der Unterhandlung, aber das englische Cabinet wünschtederselben officiell fremdzubleiben, um seine Verantwortlichkeit dem Parlament gegen-über zu decken ". Das sind die Worte des officiösen Auslegers des pariser Vertrags.
Nicht ganz so leicht ist es, die Stellung klar zu bezeichnen, in welche Östreichnun eintrat. Ist es Unwissenheit, oder Vergessenheit, oder vielleicht zarte Rücksichtfür die Empfindungen Frankreichs, daß von keiner Seite her das Spiegelbild dieserStellung, Östreichs Verhalten nämlich im Sommer 1813, in Erinnerung gebrachtworden?
Schlagen wir den Esteichenbacher Vertrag auf (den Vertrag nämlich vom27. Juni 1813, zwischen Östreich, Rußland unff Preußen, welchen Bignon in sei-nem 12. Bande zum ersten mal veröffentlicht hat), so lautet gleich der erste Artikelwie folgt: — „Nachdem Se. Mas. der Kaiser von Östreich die Höfe von Rußlandund Preußen eingeladen hat, unter seiner Vermittelung mit Frankreich einen vorläu-figen Frieden als Grundlage des allgemeinen Friedens zu unterhandeln, und nach-dem Se. Maj. der Kaiser die Bedingungen festgesetzt hat, die er zur Herstellung einesdauernden Zustandes des Gleichgewichts und der Ruhe in Europa für nothwendighält, so verpflichtet er sich, Frankreich den Krieg zu erklären und seine Waffen mitden russischen und preußischen zu vereinigen, wenn bis zum 20. Juli d. I. Frankreichjene Bedingungen nicht angenommen hat."