Die orientalische Frage. 1089
Sympathien einzuflößen, möchten wir doch sehr bezweifeln. Übrigens trifft, wäh-rend wir dies niederschreiben, die Nachricht ein, daß Anstalten zur Einschiffungder Besatzungstruppen vor sich gehen.
Da von allen Dingen und noch einigen andern mehr (von den Missethatender belgischen Presse zum Beispiel, auf welche Graf Walewski einen kleinen, verle-genen Anlauf nahm) die Rede schien werden zu wollen, so war es ganz in derOrdnung, wenn der erste preußische Bevollmächtigte auch den Namen Neuenburgaussprach. Indessen, unerachtet diese Hausangelegenheit bereits der Domäne euro-päischer Protokolle verfallen war, blieb der Ruf ohne Widerhall in jenen Räumen.
Dagegen haben wir mit innigster Befriedigung zu berichten, daß ein großerFortschritt aus den Berathungen des Pariser Congresses hervorgegangen ist. Die-jenigen Grundsätze des Seevölkerrechts, die im jetzt beendigten Kriege Geltung erlangtunter dem Einfluß der Nothwendigkeit (sofern Engländer und Franzosen als Ver-bündete durch gegenseitige Nachgiebigkeit zu den gleichen Maßregeln sich einigenmußten) und mit bewußter Rücksicht aus die Neutralen, die man zu schonen hatte,überhaupt, und auf die Amerikaner, die man nicht erzürnen durfte, insbesondere —diese Grundsätze sind erweitert, und sind durch die Einstimmung der vertragschlie-ßenden, durch den spätern Beitritt anderer Mächte, allen Denen gegenüber, die siegleichfalls anerkennen werden, für die Zukunft festgestellt. *)
Eine neue und sehr erfreuliche Wendung hat die Note des amerikanischenStaatssecretärs Marcy an den französischen Gesandten (28. Juli 1886) herbeige-führt. Das Cabinet von Washington nämlich, das die meisten der betreffendenSätze schon früher lebhaft vertreten, hat sich bereiterklärt, auch in die Abschaffungder Kaperei- zu willigen, wenn das Privateigenthum auf hoher See, sofern es nichtContrebande ist, auch durch bewaffnete Staatsschiffe der andern kriegführenden Par-tei nicht weggenommen oder feindlich behandelt werden soll. Es enthält diese Notezugleich die Andeutung, daß unter dieser Voraussetzung der Begriff der Contrebande,einer der losesten und nichtsnutzigsten im hergebrachten Völkerrecht, auf den Ver-kehr mit belagerten und blockirten Plätzen beschränkt und somit die gehässigste allerGewaltübungen der Kriegführenden gegen die Neutralen, das sogenannte Durchsu-chungsrecht, beseitigt werden könnte.
Die Verhandlungen über diese Vorschläge sind nicht abgeschlossen, und es fälltins Gewicht, daß ein Mann wie Cobden, der hier auf einem Felde steht, das er be-herrscht, sich günstig darüber ausgesprochen hat.
Der Commentator des Pariser Friedens gibt einem Wort von Ortolan dieAusdehnung: bei solchen Grundsätzen sei der Krieg nicht allein unvollständig, nichtallein schwierig, er sei fast unmöglich zu führen.
Graf Clarendon ist, vielleicht geleitet von demselben Bewußtsein, ° einenSchritt weitergegangen. Er hat den Gedanken ausgesprochen, dem als Wunsch,wenn auch, der Natur der Sache nach, nicht als Beschluß, die übrigen Bevollmäch-tigten beistimmtet»: daß Staaten, zwischen denen ein ernstlicher Streit sich erhebe,doch, soweit möglich, an die vermittelnde Thätigkeit einer befreundeten Macht sichwenden mögen, bevor sie zu den Waffen greisen.
Wir wissen sehr wohl, wie weit der Weg noch ist von solchem Wunsch bis zurvertragsmäßigen Festsetzung des Grundsatzes unserer Freunde, der „Friedensfreunde",
*) Die vollständigste Sammlung officieller Aktenstücke, Verordnungen, Entscheidungen vonPrisengerichten u. s. w. während des letzten Seekriegs ist die von A. Soetbeer (2 Bde., Ham-burg 1851—56). Vgl. C. W. Asher, „Lsssi oonosrnMt Iss xrinoipss s possr pour Is äroitmsritims international äs I'svsuir " (Hamburg 1856); C. F. Wurm, „Die Politik der See-mächte und der Fortschritt des Völkerrechts" (in der „Deutschen Bierteljahrsschrift", 1855,Nr. IXXI); Dmitri Katschenowsky (Professor in Charkow), „Über Kaper- und Prisengerichts-barkeit im Verhältniß zum neutralen Handel" (Moskau 1855; in russischer Sprache, für Ab-schaffung der Kaperei).
Die Gegenwart. XII.
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