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Zwöflter Band.
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Die orientalische Frage.

Punkt einzugehen, sofern man uns zugeben wird, daß solche Geschäfte abgeschlossenwerden, nicht in dem Glauben, daß, wenn man sein Leben versichert, der Mannnicht sterben werde, sondern mit der Absicht, für den unausbleiblichen Fall seinesTodes irgendeinen Vortheil Jrgendjemandem zu sichern, der den Mann überlebenwird. Es scheint uns aber, daß man mit dieser Analogie auf ein bedenkliches Feldsich begibt. Es kommt wol vor, daß Andere das Leben eines Dritten versichern,ohne daß er gefragt wird, auch wol, ohne daß er darum weiß; englische Anstaltenrühmen sich, diese Möglichkeit darzubieten. Aber wir geben anheim, ob es üblichist, daß Diejenigen, die das Leben eines Dritten versichern, ihm, zugleich seine Diätverzeichnen, oder ob gar der Arzt des Dritten bei dem Geschäfte sich zu betheiligenpflegt? Erwägt man, daß eingestandenermaßen der Hat-i-Humämm aus denBerathungen mit den Verbündeten wesentlich hervorgegangen ist, so wird man schwer-lich auf diese Analogie sich ferner beziehen wollen, wenn man die Wirkung des Ver-trags vom.15- April auszudeuten und zu verherrlichen sich anschickt.

Sollen wir denn nun sagen, mit den pariser Verträgen vom März und April1856 ist die orientalische Frage abgeschlossen? Ist Jrgendjemand, der es wirklichglaubt? Dem möchten wir zu erwägen geben, was vom wormser Reichstag her (1521)der Spanier Alfons Valdes einem Freunde schrieb: „Da hast'du, wie Einige wol-len, das Ende dieser Geschichte, wie ich aber überzeugt bin, nicht das Ende, sondernden Anfang."