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Erster Band. A - G.
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eben so viel erhöht werden, bis dieselbe auch 800,000 Gul-den beträgt, die dann bis zur Auflösung der Gesellschaftjährlich zu zahlen sind. Die Dauer der Gesellschaftist bis 1849 festgestellt. Daraus ergiebt sich ein unmittel-barer Vortheil für den Staat; bis 1833 belief sich diedemselben zukommende Summe auf 2,730,000 Gulden, bis1849 wird sie noch 7 Millionen mehr betragen; dazu kommtnoch der Werth der cedirten Domänen von 20 Millionen,Summa: 29,730,000 Gulden.

Zweck der Bankgesellschaft ist: die Fortschritte, dieEntwickelung und das Gedeihen des Ackerbaues, der Fabri-ken und des Handels zu unterstützen; aber sie selbst darfkeinen Handel treiben, ausgenommen mit Gold und Silber.Ihr Geschäft umfaßt: 1) Discontiren von Wechselnund andern auf Ordre gestellten Handelseffckten von ver-schiedener Verfallzeit. 2) Einziehung der ihr Über-mächten Dokumente für Rechnung von Privaten und öffent-lichen Anstalten. 3) Annahme von Zahlungen inEontocorrent, sowohl von Privatpersonen als öffent-lichen Anstalten, und deren theilweise Auszahlung nach Vor-schrift, bis zu dem eingezahlten Belauf. 4) Annahmefreiwilliger Depositen aller Art, in Gold- undSilber-Barren oder Münzen ic., gegen eine Vergütungauf den Schätzungswerth des Depositums. 5) Vorschüsseauf die öffentlichen oder Privat-Gelddokumente mit bestimm-ter Versallzcit, die ihr zur Einziehung übergeben werden.6) Vorschüsse in gleicher Weise auf die ihr anvertrautenDepositen in Waaren, Gold- und Silber-Barren oderMünzen. 7) Darleihen auf öffentliche oder Privat-Schuldpapiere, auf Waaren und auf Grundeigenthum, dieihr als Pfand oder in Hypothek gegeben werden. 8) Cer-tifikate auszugeben für alle Jnscriptionen auf das Groß-buch der wirklichen Schuld, welche Eigenthum der Gesell-schaft werden sollten. 9) Ausgabe zinstragenderSchuldscheine, auf kurze oder lange Verfallzeit, je nachder Wahl derer, welche auf diese Weise ihre Kapitalien indie Bank niederlegen wollen. — Jede Actie hat, außereiner verhältnißmäßigen Dividende, 3 Procent jährlicherZinsen, die gegen Quittungen halbjährlich (am 1. Jan.»nd 1 Juli) ausgezahlt werde» und vom Könige garanlirtsind. Von der Dividende wird ein Drittel für den Reser-vefonds zurückbehalten. — Von den der Gesellschaft über-lassenen Domänen zieht dieselbe alle Einkünfte und trägtdie darauf ruhenden Lasten; dagegen werden auf derenSchätzungswerth von 20 Millionen Gulden dem Königejährlich 300,000 Gulden als Zinsen bezahlt (was lr'/^Proc.

beträgt).-Die Gesellschaft darf Banknoten au

imneur ausgeben, welche sie bei Vorzeigung baar einlöst.Wo» der holländischen Regierung war sie zur Ausgabe von2l,090,000 Gulden Zetteln ermächtigt, davon cirkulirtenaber nur 20,813,373 Gulden. Die an deren Stelle getre-tenen neuen Banknoten sind in Francs ausgestellt.—Der Gesellschaft war gestattet, auf ihren ursprüngliche»Fonds Anleihen bis auf 20 Millionen Gulden zu machen,dazu ermächtigt durch die Generalversammlung der Actio-näre und die Sanction des Königs. Sie hat von dieserBerechtigung Gebrauch gemacht in der Anleihe vom Jahre1823, auf 1^2 Million Gulden, vertheilt in 3000 Obliga-tionen zu 300 Gulden, mit 4'/, Proc. jährlicher Zinsen,

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welche gegen Coupons halbjährlich bezahlt wurden. DieseAnleihe sollte in 10 Jahren (bis 1833) heimgezahlt werden,und im Jahr 1828 schon kaufte die Regierung die noch um-laufenden Actien zurück. Eine zweite, und zwar Lot-terie-Anleihe wurde i. I. 1829 gemacht, auf 3 Mill.Gulden, wobei Certisikate der aufgeschobenen (niederländ.)Schuld und Wechsel an Zahlungsstatt angenommen wurden.Die Obligationen lauten auf 250 Gulden mit 2>/2 Proc.Zinsen, die gegen jährliche Coupons am 1. Januar zahlbarsind. Die Ziehungen von je 2000 Obligationen geschehenim Juli, und es werden gleichzeitig 200 Gewinne gezo-gen. Die Heimzahlung der gezogenen Obligationen undGewinne erfolgt 6 Monate nach der Ziehung, oder auchfrüher gegen >/r Proc. Diskonto.

Hinsichtlich der jährlichen Zahlungen an die Regierunghaben wir noch zu bemerken, daß davon der Betrag derreinen Einkünfte von denjenigen Domänen der Gesellschaft,welche in Holland gelegen und von der Regierung diesesLandes saisirt worden sind, abgezogen wird, wodurch sichjene jährliche Zahlung auf 164,464 Francs 30 Centimesreducirt. Die belgische Regierung hat der Gesellschaft denWerth der Zahlung, welche sie ihr leisten wird, garantirt;über das Resultat dieser Garantie wird aber erst bei derSchluß-Liquidation mit Holland, oder spätestens im Jahr1849 bei Auflösung der Gesellschaft Rechenschaft gegeben.(Artikel 4 und 3 der Convention zwischen der Gesellschaftund der Regierung vom 7. November 1836).

Der Curs der Actien der 8ociele generelle (zu 800Gulden niederländ. Curant nominell) stand im Jahre 1838auf 730 bis 740 Gulden für eine Actie. Im I. 1843 be-trug die Dividende 21 Francs, im I. 1844: 36 Francs30 Cent.

Die Thatsache, daß König Wilhelm die Domänen,welche ihm anstatt eines Theiles der Civilliste als Patrimo-nium übertragen waren, der 8oc!ele xeneralo gab, und daßdadurch ein Kapital von 20 Millionen Gulden, welchesdiese Immobilien repräsentircn, der kommerziellen und indu-striellen Bewegung zugewiesen wurde, und der große Erfolgdavon, ist ein unwiderleglicheS Zeugniß, daß das Mobili-siren unbeweglicher Güter vermittelst der öffentlichen Bank-anstalten Vortheilhaft und wahrhaft wohlthätig ist.

Die Administration der Socieie generelle hat ihrenSitz zu Brüssel und besteht aus einem Gouverneur, sechsDirektoren, einem Sekretär, einem Kassirer und einer Auf-sichts-Kommission von neun Mitgliedern. Gouverneur undSekretär werden vom Könige allein ernannt. Die Gesell-schaft wählt dagegen allein die Kommission und fertigt einedreifache Liste von Namen an, woraus der König dann dieDirektoren bestimmt. Alle Mitglieder der Administrationwerden vereidigt; sie schwören in die Hand des Königs: dieGeschäfte der Gesellschaft, gemäß ihren Statuten und Re-geln, gut und treu zu führen, und über alle ihre Operatio-nen Stillschweigen zu bewahren.

ll) Die 8ocielö llo commorco llo IlruxcIIcs wurde imJahr 1833 auf 20 Jahre, durch die Sociele genörale veran-laßt, gegründet. Ihr Fond von 10 Millionen Francswurde durch 10,000 Actien i> 1000 Francs zusammenge-bracht. Die Aktien lauten auf den Inhaber, und geben

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