Conto corrento
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Conto corrente
von der Richtigkeit jenes Verfahrens überzeugen. Es wür-den zu einem Zinsfuß von 6 Proc. ergeben:
6000 Thlr. in 13 Tagen 13 Thaler. .
4800 - - 19 - 18>/s -
886 - - 26 - 27V,5» -
1220 - - 33 - 67-/,«, -
127
37-Thlr.
300
817
DieGcsammtsumme von 12,600 Thlr. erzieht in 17-^
Tagen ebenfalls einen Zinsbetrag von 37-27/g«, Thlr., nachfolgendem Satze:
, 12,600 Thlr.
?Thlr. Zinsen- „S^age.
l 630
100 Thlr., ,
360 Tage s ^ ^ Z'"sbn.
300 : 11,227 -
127
- 37-Thlr. Zinsen.
300
Statt vom Tage des Empfanges hätte man auch vomfrühesten Verfalltage an zählen können, wobei sich dasselbeResultat ergiebt, die Rechnung aber noch bequemer ist:
6000 x 0 -- 0
4800 x 6-- 28,800880x13 -- 7340
1220 X 20 -- 24,400- 617
12,600 : 60,740 -- 4-Tage.
Fünf Tage, vom 28. September an gerechnet, bestim-men als Verfallzeit ebenfalls den 30. September. — Letz-tere Art, die gemeinschaftliche Verfallzeit für Kapitalien vonverschiedener Größe auszumitteln, ist, wie man sieht, weiteinfacher als die vorigen, und man bedient sich ihrer daherauch auf den meisten Contoren.
Häufig tritt bei einem Contocorrent der Fall ein, daßdie Verfallzeit einzelner Posten über den Tag des Abschlus-ses hinaus geht. Die Zinsen solcher Posten berechnet manentweder zur Zeit des Abschlusses noch gar nicht mit und be-hält dies bis zum nächsten Abschluß vor, oder man zählt dieLage vom Verfalltag bis zum Abschlußtag zurück und be-merkt diese Tage, so wie die Produkte derselben auf demContocorrent mit ro th er Tin te, um sie vor den übrigenhervorzuheben. Nachdem man den Saldo dieser sogenann-ten rothen Ziffern (man kann sie Discontozahlen nen-nen) gezogen hat, trägt man ihn auf die Seite ein, wo erzur Ausgleichung nöthig ist; alsdann bemerkt man ihn aufdie andere Seite (worauf er sich ergab) unter die schwarzenZinszahlen, und nun erst kann man den Saldo derZinszah-len ziehen und somit den Zinsensaldo bestimmen.
Hinsichtlich des zwischen dem Contocorrentgeber unddem Empfänger stattfindenden Zinsfußes richtet man sichnach der vor dem Beginn der beiderseitigen Rechnung des-wegen getroffenen Uebereinkunft. Die in diesem Betreffstattfindenden Bedingungen sind: Entweder ist 1)der Zins-fuß für beide Theile (im Soll und im Haben der Rech-nung) der nämliche, oder 2) der Zinsfuß ist zwar beiderseits
derselbe, der Bankier (Contocorrentgeber) bringt aber, wenner im Lauf der Rechnung Schuldner (Debitor) seines Ge-schäftsfreundes wird, diesem keine Zinsen datür gut (indemer annimmt, daß er die ihm hierdurch nur auf kurze Zeit zuGebote stehenden Gelder nicht zu seinem Nutzen verwendenkann); oder 3) der Bankier berechnet höhere Zinsen, solange er im Vorschuß, niedrigere, so lange er Schuldner sei-nes Freundes ist. In den beiden letzten Fällen kann mandie Zinsenrechnung begreiflicherweise nicht mit Anwendungder Produkte vollführen, sondern muß sich des in Frankreichüblichen, oben erklärten Verfahrens bedienen. Daher be-ruht es auf einer ganz irrigen Borstellungsweise, wennman, wie es häufig noch geschieht, die Bedingung in Anwen-dung sieht: daß der Bankier den Saldo der Zinsen nacheinem höheren Fuß berechnet, wenn er (der Saldo der Zin-sen oder der Zinszahlen) zu seinen Gunsten, nach einemniedrigeren, wenn er zu Gunsten des Empfängers der Rech-nung ist.
Nachdem man die Zinsen in Anrechnung gebracht hat,schreitet man zur Berechnung der Provision oder Com-mission. Diese wird von derjenigen Seite des , Conto(Soll oder Haben) gerechnet, welche die größere Kapital-summe ausweist, nachdem man jedoch zuvor die Beträge der-jenigen Posten in Abrechnung gebracht hat, bei welchen dieProvision schon im Posten selbst mit enthalten ist ; dahingehört der Saldo der vorigen Rechnung, alle Waaren- undSpeditionsposten rc. — Die Posten nun, welche keine Pro-vision zahlen, und welche man Retto-Posten nennt,werden im Soll und im Haben addirt, die kleinere Summevon der größeren abgezogen und vom Rest die Provisionvon -/z oder -/z Procent (je nachdem man übereingekommenist) dem Geschäftsfreunde (dem Empfänger der Rechnung)belastet und im Contocorrent als eigener Posten aus-geführt.
Nun berechnet man seinem Handelsfreunde die Cur-tage oder Sensarie (Mäklerlohn), die sich nur von sol-chen Posten versteht, deren Entstehung einen Wechselmäkler(Curtier, Sensal) nöthig machte; welche nämlich den Ein-oder Verkauf von Wechseln auf auswärtige Plätze, vonObligationen, fremden oder selbst im Anlande mit Agio um-laufenden Münzen. Disconten ic. zum Gegenstand haben,gleichviel ob diese Posten im Soll oder im Haben befindlichsind. Von der Summe dieser Posten berechnet man in derRegel 1 pro nüllo, je nachdem es Platzgebrauch ist, als Kur-tage, und belastet dieselbe seinem Freunde in einem besondernPosten. Auf gleiche Weise bringt man in einem eigenenPosten das ausgelegte Briefporto, so wie den verlegtenWechselstempel in Anrechnung. DieAinsen, Pro-vision, Curtage, Briefporto -c. bringt man, nach-dem man ihre Beträge vor der Linie einzeln aufgeführt hat,in Einer Summe in die Kapitalcolumne. Nun erst ist esmöglich, das Contocorrent abzuschließen, welches geschieht,indem man das Soll und das Haben der Rechnung addirt,die kleinere Summe von der größeren abzieht und alsSaldo auf die Seite setzt, welche den kleineren Belauf aus-wies, und diesen Saldo hierauf auf die entgegengesetzte Seitevorträgt.
Zuweilen pflegt man nach dem Abschluß des Contocor-