Elbzoll
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Elephantenzähne
nigc Erleichterungen gebracht, und durch die zweite wurden diepolizeilichen Verhältnisse der Schiffahrt, durch Umwandlungund Vereinfachung des Zolls in Bezug auf Gewicht, Münzeund Verzollungsnorm, und durch die versuchte Fürsorge fürHerstellung einer bestimmten Fahrtiefe Dankenswerthes ge-leistet, allein eine Erleichterung des eigentlichen Elbschiff-vcrkehrs ist nicht geleistet. Der stader Elbzoll ist ein wesent-licher Widerstand.
Elbzoll. Die Erhebung des Elbzolles, durch welchein den allgemein gesetzlichen Vorschriften wegen Erhebungder Ein-, Aus - und Durchgangs-Abgaben nichts geändertwird, findet an den im Artikel 16. der Elbschiffahrtsackeerwähnten Erhebungsstellen nach denjenigen Sätzen statt,welche am Schluß des Artikels „Elbschiffahrtsacte" angege-ben sind. Die Verwaltungs- und Erhebungsvorschriftensind in allen Elbuferstaaten, mit Ausnahme der durch localeVerhältnisse bedingten Abweichungen, welche sich aus dereigenthümlichen Lage derselben zu einander nothwendig erge-ben, namentlich in den Königreichen Preußen, Sachsen undden anhaltinischen Fürstenthümcrn gleich.
Zm Besonderen ist Folgendes zu beachten: '
Packhofsstädte an der Elbe, wo eine Löschung oder La-gerung der Waaren im vorgedachten Sinne Statt habenkann, sind zur Zeit Magdeburg, Dresden, Pirna und Meis-sen. In Nachfolgendem sind beispielsweise nur Dresdenund Magdeburg als Elb-Packhofsstädte bezeichnet, jedochfinden die in dieser Beziehung ertheilten Vorschriften aufalle übrigen Packhofs- und Niederlageorte an der Elbe An-wendung, die — wie in Sachsen — dermalen bereits beste-hen, oder in beiden Staaten noch errichtet werden möchten.
Bezüglich des Rcvisions-Verfahrens auf der Elbe be-hufs der Elbzoll-Entrichtung sind die Regierungen vonSachsen, Hannover, Dänemark und Mecklenburg-Schwerinübereingekommen, das ihnen zustehende Recht der speziellenRevision bei ihren Elbzollämtern für diejenigen Schiffe undFlöße nicht ausüben zu lassen, welche in ihrer Elbfahrteines der beiden preuß. Elbzollämter Mühlberg und Wit-tenberge passiren und dort einer speziellen Revision entwederunmittelbar oder mittelbar durch die Begleitschein-Controleunterworfen sind. So erfolgt dann die Revision der Schiffeund Flöße behufs der Elbzoll-Erhebung auf Grund derManifeste, woraus in allen Stücken für den Schiffsführerdieselben gesetzlichen Folgen hervorgehen, welche das Decla-rations-Verfahren für den Waarenführer hat. Das Rcvi-sionsrecht wird überall mit möglichster Schonung und mitmöglichst geringem Zeitverlust für den Schiffer ausgeübtund beschränkt sich größtentheils auf probeweise Revision,im Allgemeinen weicht es jedoch nicht von demjenigen Ver-fahren ab, welches bei dem gewöhnlichen Waarentransportbehufs der Entrichtung der Ein-, Aus- und Durchgangs-Abgaben vorgeschrieben ist.
Elemi, .Elemi- oder Oelbaumharz, Ilesinakllemi. Es kommen davon 3 verschiedene Arten in den Han-del. 1) Westindisches oder gemeines Elemi, kllomiocciäeniale. Es ist das Harz des amerikanischen Elemi-baumes, Am^ris klumieri voc., und kommt in unförmlichenMassen vor, die aus kleineren Stücken zusammengebackenstnd. Die Farbe ist bell- oder grünlichgelb. Der ange-
nehme, fenchelartige Geruch tritt besonders beim Erwärmenhervor. Der Geschmack ist balsamisch, bitterlich scharf. Jefrischer es ist, desto weicher ist seine Konsistenz, so daß esmanchmal selbst an den Fingern klebt. Mit dem Alter wirdes fester, verliert etwas a» Geruch, wird spröder, brüchigerund läßt sich dann durch den Schlag trennen. Beim Kauenwird es weich; spezifisches Gewicht 1,083; in der Wärmefließt es leicht. Im kochenden Weingeist löst es sich ganzauf mit Zurücklassung der ihm beigemengten Holzstückchen.2) Ostindisches Elemi, kllemi orientale, kommt vondem ofiindischen Elemibaum, ämzris 2ozlvnica Iloelr, in 1bis 2 Pfd. schweren länglichen Stücken, die in schilfähnlicheBlätter eingebunden sind, ist ganz trocken, läßt sich leichtschlagen, har eine dunklere bräunlichgrüne Farbe und riechtnach Fenchel und Dill. Auf dem Bruch ist es uneben undwachsglänzend. In seinen Eigenschaften kommt es mit dervorigen Sorte überein, ist aber seltner im Handel, und wirdverfälscht durch Fichtenharz, dem Elemi und Fenchelöl zu-gesetzt sind. 3) Afrikanisches Elemi, Lloini alricanumoder aetlüopicmii, welches von dem in Egypten einheimischenLluoogvus üurlensis herstammen soll und in kleinen, scharfschmeckenden, dem 8camii>omum ähnlichen Körnern erscheint,ist jetzt aus dem Handel verschwunden. — Unter dem Na-men Ilosino Llomi deugolevsis, bengalisches Elemi,Guggul oder Guaggoala, kam nach Martius Angabevon Calcutta ein weißliches, stark und an der Luft ange-nehm riechendes Harz. Es befand sich in ausgehöhltenBambusrohrstücken von der Länge eines Fußes und 2>/2ZollDicke. Außerdem kommen noch dann und wann Elemi-Sorten aus verschiedenen Gegenden und von ganz verschie-denen Pflanzen herrührend vor.
Elentshaare, Elentshäute, Elentsgeweiheund Elentsklauen, kommen als Handelsartikel vondem im nördlichen Europa, Asien und Amerika lebendenElenn, Elentthier oder Elghirsche, Lerruo Alcos l..Die Elentshaare, welche man zu Pinseln verwendet, liefertbesonders Rußland. Die Elentshäute, die, gehörig zube-reitet, äußerst weich und dabei doch sehr dick sind, diene» zuKollekten, Degengehenken rc. Rußland führte früher mehrdavon aus als jetzt, wo die meisten Elentshäute aus Nord-amerika (Canada) kommen; auch Schweden liefert welche.Die Geweihe dienen zu mancherlei Arbeiten an Messern,Hirschfängern rc.
Elcphantenläuse , s. Acajounüsse.
Elephantenzähne, franz. vems ü'elöpliont; engl.klleplunUs tcolbs; ital. vomi ü'clclanio, sind die große» Fang-zähne des in Afrika und Asien einheimischen Elephanten,deren er zwei hat, die im ausgewachsenen Zustande 3 bis 6Fuß lang und gegen 100 Pfund schwer sind. Die im Han-del gewöhnlich vorkommenden Elephantcnzähne haben zwarnur eine Länge von 3 bis 4 Fuß und eine Schwere von:ro bis 60 Pfund, doch giebt es auch welche bis zu 8 FußLänge und 170 Pfd. Schwere, die aber freilich zu den Sel-tenheiten gehören. Die kleinsten Zähne (welche unter 18Pfund wiegen) und die Bruchstücke, nennt man Crcv ei-len. An der Wurzel sind die Zähne etwas hohl; dieseHöhlung geht bei ganz jungen Zähnen bis in die Spitze, beiältern aber nur >/, Fuß tief. Nach oben zu laufen sie in
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