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Erster Band. A - G.
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Erholen

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Essig

Erholen. Den Ausdruck: sich auf Jemandenerholen, braucht man im Wechselgeschäft zuweilen für:auf Jemanden trassiren, abgeben, entnehmen.

Erkennen. Einen Geschäftsfreund für irgend eineSumme (den Werth empfangener Baarzahlungen, Wechseloder Waaren) erkennen, heißt: ihm dieselbe in den Hand-lungsbüchern gutbringen (gutschreiben) oder creditiren.

Erklärung wird in Oesterreich das Fundament derzollamtlichen Abfertigungen genannt, welches man in denZollvereinsstaaten unter Deklaration (s. d. Artikel)versteht. Ohne diese Erklärung findet ein zollamtliches Ver-fahren nicht statt, sie muß daher auch, sobald Waaren bei ei-nem Zollamt eintreffen, von dem Versender, von dem Em-pfänger oder Waarenführer in der Regel schriftlich und zwarbei Waaren, welche angewiesen oder weiter abgefertigt wer-den sollen, in zweifachen Exemplaren ausgestellt werden.

Erlangen, Stadt in Baiern, Mittel-Franken, amLudwigs-Kanal und der Eisenbahn, mit 10,000 Einw.,die Kattun, Strümpfe, sämisches Leder, Handschuhe,Spiegelglas, Stahlwaaren, Gold - und Silberdraht,musikalische Instrumente, Papier, viel Bier rc. liefernund einen nicht unansehnlichen Handel treiben, namentlichmit Obstbäumen, erlanger Blau, Bier und Pfeifenspihen.

Erlayger Bla», s. Berliner Blau.

Erlau, Stadt in Ungarn, heveser Comitat, mit18,600 Einw., bedeutendem Handel und berühmtem rothenWein.

Erzerum, Hauptstadt von Armenien, am Fuß desArarat, mit etwa 100,000 Einw-, der Stapelplatz eines be-trächtlichen Karavanenhandels, mit Fabriken in Eise», Ku-pfer, Seide und Baumwolle.

Es, ein kleines dänisches Gewicht; s. auch As.

Escalen. Ein Schiff kommt häufig in den Fall, diedirecte Linie seiner Reise zu verlassen und in einen oder meh-rere Häfen einzulaufen, sei es, weil der Rheder dies bedang,sei es, weil die Nothwendigkeit, Wasser, Proviant rc. einzu-nehmen, es dazu veranlaßt. Diese Abweichung wird durchden Ausdruck: Escalen machen (franz.üüroüoso'clicües),oder auch: Plätze angehen bezeichnet und muß in derPolice Erwähnung finden, welches durch mehrere verschiedeneKlauseln geschehen kann. Solche Klauseln sind: „die Er-laubniß Escalen zu machen" und die gleichbedeutende: „dieErlaubniß, überall anzulaufenbeide verstehen sich jedochnur für Plätze, die auf der directen Linie der Reise liegen;ferner: „die Befugnis abweichen zu dürfen," „die Gestal-tung, vor - und rückwärts, zur Rechten und Linken zu fah-ren," „die Erlaubniß überall zu schiffen" rc. Alle dieseClauleln berechtigen aber nur dann zu Escalen, wenn abso-lute Nothwendigkeit, der Nutzen der Fahrt oderdie Usanz sie begründen, und dürfen nie nach bloßerWillkür solche Abweichungen eigenmächtig vorgenommenwerden.

Escaliit, Schilling, 1) alte niederländische Sil-bermünze. 2) Rechnungsmünze auf mehreren westindischenInseln.

(in der Mehrzahl: Lscanüaux) ist einWein- und Oelmaaß in Marseille.

Esche, s. Aesch e.

Eschen, s. As.

Escompte, escomptiren, s. Disconto, dis-co ntiren.

LseriiK»!»!«, Scrupel, 1) Gewicht für Gold,Silber, Münze«, Edelsteine und Perlen in Portugal undBrasilien. 2) Medici nal- und Apothekergewichtin Spanien.

LsvuellHI« »le «»«, eine spanische Goldmünze.

Gold-, Silber- und Nechnungsmünzen inSpanien und Portugal.

s. Pfriemengras.

Esse«, Stadt in Preußen, Rheinprovinz, Regie-rungsbezirk Düsseldorf, mit 6100 Einw., Bcrgamt, Ge-wehr-, Eisen-, Stahlwaaren- und Dampfmaschinenfa-briken, Gerberei, Färberei, Bitriolölsiederei, Stciukoh-lenwerke, unweit die Erenhüttenwerke und Gußstahl- undDampfmaschinenfabrik zu Neuessen und Gute-Hoffnung zuSterkrade.

Essequibo, s. Denerary.

Essig, franz. Vinosiro; engl. VinogLi'; ital.-Xcoto, isteine eigenthümliche Säur« , die sowohl schon gebildet in decNatur in Pflanzen asten, an Kalk und Kali gebunden, undim Schweiß und Urin der fleischfressenden Thiere vorkommt,als auch auf künstliche Weise durch die saure Währung ausWein und Weintrebern, Branntwein, Malz, Bier, Obst,Honig tc. bereitet wird. Je nach den Substanzen, aus wel-chen man den Essig gewinnt, erhält derselbe verschiedeneNamen, z. B. Wein-, Obst-, Getr eide-, Holzessig.Läßt man den gewöhnlichen Essig über gewürzhaften oderstarkriechenden Stoffen, z. B. Meerzwiebeln, Dragun, Ber-tramwurzel, Flieder, Rosen digeriren, so erhält man dieverschiedenen Arten Gewürzefsig, als Meerzwiebel-essig -c.

Von der sauren Gährung. Wenn irgend einegegohrne weinige Flüssigkeit, z. B. Wein, Bier, Cyber,Mcth rc. eine Zeit lang der steten Wirkung gelinder Wärmeund zugleich dem Einfluß der atmosphärischen Luft ausge-setzt wird, so erleidet sie auffallende Veränderungen; sie wirdnämlich nach und nach trüber und dabei wärmer als die sieumgebende Luft; es entwickelt sich in ihr eine sanfte innereBewegung und man nimmt dabei ein zischendes Geräuschwahr; auf ihrer Oberfläche zeigt sich eine kahnige Haut oderDecke und in ihr selbst bildet sich gleichzeitig eine seidenartigeschleimige Materie, die sich nach und nach theils an denSeitenwänden des Gefäßes absetzt, theils zu Boden sinkt.Die Flüssigkeit nimmt, während dies erfolgt, einen sauernGeruch an, welcher immer stärker wird; ihre Temperaturfällt dann allmälig und sie selbst wird endlich ganz klar undhell. Untersucht man jetzt die nun wieder aufgehellte Flüs-sigkeit, so findet sich, daß dieselbe nicht mehr weinartig, son-dern eigenthümlich, jedoch angenehm sauer riecht und schmecktund alle berauschende Eigenschaften, welche unveränderteweinige Flüssigkeiten besitzen, verloren hat. Jener Vor-gang, bei welchem gegohrene Flüssigkeiten aus dem weinar-tigen Zustand in den sauern übergehen, heißt saure Gäh-rung oder Essiggährung, und das Erzeugniß derselbe^