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Zweiter Band. H - Z.
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8
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Hgmburg

— 8 — Hamm

Von zählenden Gütern sind:

1 Mandel — 13 Stück, 1 Stiege — 20 St., 1 Schock

— 60 St., 1 Decher — 10 St., 1 Zimmer — 40 Stück, 1Groß — 12 Dutzend, 1 groß Hundert — 120 Stück, 1 großTausend --- 1200 Stück. — 1 Ballen Papier hat 10 Rieszu 20 Buch. Das Buch Druckpapier hat 23, das BuchSchreibpapier 24 Bogen.

Eine Last bedeutet bei allen Waaren, die nach Tonnenverkauft werden, z. B. Heringe, Theer, Pech, Thran, Stein-kohlen, Kalk, lüneburgcr Salz rc., 12 Tonnen. — 12 lünc-burger sind —16 hamb. Tonnen, und 1 lüncb. Tonne wiegt400 hamb. Pfd. und mißt 8 Himten. Bei span., porrugies.,engl. und franz. Salz rechnet man die Last zu 18 Tonnenund ihr Gewicht zu circa 4800 Pfd.

Eine TonneKalk muß 6 Himten enthalten.

Auf eine Schiffs last (s. oben) rechnet man 1200Pipenstäbe, 1800 Oxhoftstäbe, 2400 Lonnenstäbe, 3600Bodenstäbe.

Auf ein englisches Ton werde» 2240 engl. Pfd. av>Ip.,

— 20 engl. Centnern, oder der Raum von 40 engl. Kubik-fuß gerechnet.

Eine Webe Leinen soll 72 kurze oder hamb. Ellenenthalten.

Ein Ring ist beim Holzhandel 240 Stück Stäbe; dochverkauft man diese auch nach 100 Stück und nach dem gro-ßen Tausend.

Ein Kraveel heißt beim Holzhandel eine eichenePlanke oder Bohle von 8>/z Fuß Länge und 5 Zoll Dicke.

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Mßgebriiuche.

Die früher so sehr mannigfaltigen und verwirrendenhiesigen Kaufbedingungen sind durch die Bemühungen desHamburger Commerciums sehr vereinfacht worden. So istauch der Gebrauch, manche Waaren mit Rabatt und mitPreisstellung in vlämi schern Geld zu verkaufen, seit1823 abgeschafft. Eine einzige Ausnahme hiervon machteder Zucker, welcher fortwährend noch in Grot vlämisch undmit einem Rabatt beim rohen Zucker von 8°/z und beimraffinirten von 4^/z Proc. auf Hundert (1082/z oder104-/z Mark für 100 Mark) verhandelt wurde bis zum 1. Juni1840, aber nur auf die Zeit bis zum lO.Okt., wo der neuein-geführte Gebrauch wieder aufgehoben wurde. — In Rücksichtauf die Platzgebräuche ist bemerkenswerth der wöchentlich vonder Commerz-Deputation herausgegebene Preis-Curant,worin die Notirung der Waaren-Preise mit wirklich übli-chen Usancen möglichst übereinstimmend gemacht wird. InBetreff der Usancen faßte die Kaufmannschaft 1822 Beschlußund stellte die Ausnahmen fest, die durch Beschluß 1842 nochmit einigen vermehrt wurden.

Twist wird nach dem englischen Bündel von 1 engl.Pfd., Strickgarn von 10 engl. Pfd., und in engl. Gelde(Schilt, und Pence Sterl.) verkauft und der Betrag nachdem 2 Monatscursen auf London am Berkaufsrage in Ham-

burger Banks, und ebenso englische Manufakturwaaren be-rechnet.

Die Waarenpreise verstehen sich meist in Banks. DerGebrauch, den Preis mancher Waaren in Curant, theilsmit feststehendem, theils mit veränderlichem Aufgeld gegenBanko, zu stellen, hat seit 1824 ebenfalls aufgehört, in soweit die Verkäufe sich über 100 Mark belaufen. Hiervonsind aber ausgenommen und werden noch in Curant ver-kauft: Getreide, Malz, Mehl, Stärkmchl, Schiffszwieback,Graupen, Klee-, Rapp- und Leinsaat, Oelkuchen, Kümmel,Fenchel, Anis; Fleisch, Schmalz, Käse, Butter; Wein,Branntwein, Rum, Arak, Essig; Pomeranzen, Citronen,Feigen, deutsche Pflaume»; Borke, Kohlen, Cichorien, Syrup;so wie alle Getränke.

Auf Waaren, die ;>r. 1 Pfund verkauft werden, wird >/sProc., auf solche, die pr. 100 Pfd. verkauft werden, I Proc.Gutgewicht in Hundert bewilligt; — mit wenigen Aus-nahmen.

Die Verkäufe geschehen entweder gegen baarc Zahlungoder auf2MonateZeit; im ersten Fall mit IProc.Decort(Abzug).

Commission sgebühr bei Einkäufen berechnetman nach Deutschland l'/? Proc., über See 2 Proc., beiVerkäufen gewöhnlich 2 Proc.; für das Delcredere1 Procent.

Die Assekuranzbesorgung wird dem Versicher-ten mit 4 Schilling Cur. von jeden 100 Mark Banko, unddem Versicherer, wenn die Prämie 2 Proc. oder mehr ist,mit 2 Schill., wenn sie unter 2 Proc. ist, mit 1 Schill.Curant von jeden 100 Mark Banko in Anrechnung ge-bracht.

Die übrigen Platzgebräuche, namentlich die üblichenTara-Sätze, dieWaaren-Curtageic., sind bei deneinzelnen Artikeln so sehr verschieden, daß deren Aufzählungdem Raume unseres Werkes keineswegs angemessen seinwürde. Wir verweisen deshalb auf die Hamburger Preis-listen w.

Unter den öffentlichen Anstalten zur Beför-derung des Handels steht die hamb. Bank oben an,von deren Verfassung und Wirken wir unter dem ArtikelBanken näher gesprochen haben. — Außerdem befindensich hier noch: die Deposito-Kasse des Vorschuß-Vereins, welche vom ersten Lage des nach der Deponirungder Gelder folgenden Monats an 3 Proc. jährliche Zinsenvergütet; mehrere bedeutende Versicher» »gs-Gesell-schaften gegen Seegcfahr und eine Fluß-Versi-cherungs-Gesellschaft, die ihre Prämiensätze in derhamb. Börsenhalle bekannt machen. — Börse, Handels-gericht, Schifffahrt: und Hafen-Deputation, mehrere Dampf-schifffahrt-Gcsellschaftcn rc.

Mit dem 10. März 1830 trat die neu revidirtehamb. Zoll-Verordnung in Kraft, welche aus 62Paragraphen besteht, und durch welche alle frühern dasZollwesen betreffenden Verordnungen aufgehoben wurden.Vgl. d. Art. Stadcr-Zoll.

Hamm, Kreisstadt in Preußen Provinz, Westphalen,Negicrungsbez. Arnsberg, mit 8300 Einw., Oberlands-