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Zweiter Band. H - Z.
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Prägeschatz — 459 — Präsentation

Und ist der Mittelpunkt der Industrie und des Handels von Verbindlichkeit befreit, so daß keiner der folgendenSanz Böhmen, wobei auch ein bedeutender Transitoverkehr Wechselinhaber auf ihn Regreß nehmen kann. Ein Jndos->n Anschlag kommt. Jährlich werden zwei große Märkte sammt dieser Art lautet z. B.: „Für mich an die Ordre desSchalten, die jeder drei Wochen dauern, von denen der eine Herrn Willibald Grün, ohne mein Präjudiz. Werth in'u der Mitte der Fasten, der andere am Wcnceslaus-Tage Rechnung-c." — Man nennt aber auch überhaupt jedeanfängt. Der seit 1827 eingerichtete, mit dem dritten den Verlust des Regresses bewirkende Vcrsäumniß Präju-Dienstage im Juni beginnende achttägige Wollmarkt gedieh diz, und einen Wechsel, aus welchem einer solchen Ver-acht und hörte im Jahr 1844 auf. säumniß wegen nicht mehr geklagt werden kann, einen p r ä-

Uebcr die böhmischen Münzen, Nechnungsiveise, Maaße judicirten; s. den Art. Regreß,und Sewichle s. den Art. Böhmen. Prämie. Assekuranzprämie, s. den Artikel

Die Curse notirt man hier, wie in Wien in der Versicherung, Feuerversicherung, Lcbensver-Dährung des 20-Guldenfußes, gewöhnlich auf: sicherung. — Prämienhandel, KaufaufPrä-

Knisterdam,. ö 6 Wochen äow. mie, Kaufvertrag. — Präm ienscheine heißen die

Augsburg,. k.S. 2a3M. äalo. Obligationen einiger Anleihen, womit Verlosungen von

Berlin und Breslau, k. S. 2M. äalo. zu mehr oder. Gewinnsten verbunden sind, z. B. die des AnlchnS der prcu-

weniger 98 a 97 ßischen Scchandlungs-Socictät von 1832.

Thlr. Cv.-Cur. Prangen. Dieses seemännischen 7lusdruckS bedientfür 109 Thlr. pion sjch, wenn ein Schiff eine größere Anzahl Segel setzt,

preuß, Curant. als es in der Regel führt und seiner Bauart gemäß zu süh-

vcankfurt a. M., . . . k. S. 2K3M. äalo. ren bestimmt ist, oder wenn es überhaupt alleScgel bci-

Hamburg,.k.S. ä2M. äalo. setzt, um dadurch entweder vor Feinden zu fliehen, oder

.k.S. i»2M. äalo. sich von gefährlichen Küsten zu entfernen; man sagt in die-

oudon,. »2u.3M. äato. sem Fall: das Schiff prangt. Die französische Benen-

Btailand,.. i> 2 M. äalo. nung für „prange n" ist: sorcer scs Mals , lurcoe »!o vui-

^Utis,. i>2M. äalo. los, die englische: lo Press wild saiis, tv Press saiis, >o crnnä

^^cst,.k.S. i>2M. äalo. saiis, die holländische: prangen, die italienische: lar lurra

^>°N,.k.S. »2u.3M. äalo. zu M. oder w. (zkgrro) äi vela.

99und98/iFl. Präscription, s. Verjährung.

Conv.-Curant / ^ »

für 100 Gulden Präsentation, Präsentant. Um die Zahlung

Conv - Curant die Annahme (Acceptation) eines Wechsels zu bewirken,

in Wjxn cs nothwendig, daß von dem derzeitigen Inhaber dcffcl-

^ .. ...... ben das Originalpapier dem Bezogenen vorgezeigt (präsen-

Die Geldcurse betreffen hier gewöhnlich tirt) werde, damit dieser dessen äußere und innere Richtigkeit

gende Sorten: ....... anerkennen könne, um dem Verlangen des crstcrn zu cnt-

Ducaten, holländische, zu 4-/a Fl. fest, mit veranderli- ^^^>1 oder das Gegentheil zu erklären. Diese Vorzei-chcm Aufgelde in Procenten. gung des Wechsels wird gewöhnlich die Prä sen ta ti o n,

Du raten, kaiserliche, zu 4'/-Fl. fest, mit veränderlichem ^ feiger Präsentant, franz. por.eur, cngl. I'resen-Aufgelde in Procenten. ,or, Iloiäcr; holl. Iniiobber, IIouä>'r; ital. Prosa,Ilanie, gc-

Speeiesthaler, zu 2 Fl., öfters mit einem klemen Je nachdem der Zweck der Vorzeigung die Erlan-

Aufgelde (^/g,a '/2 Procent). gung der Annahme oder die der Zahlung ist, treten für

«ronenthaler, ganze, das Stuck veränderlich zu zd 2 ^ Verhältniß derselben zwei verschieden/Gesichtspunkte

Fl. 12 ä 13 Kr. . ,pir getrennt in Betracht ziehen müssen.

Preußisch Curant: -i- 97>/a ö 97'/- Thlr. Conv.- ' .. . ' " . . .

Curant für 100 Thlr. preuß. Curant. Pras- ntat, onzurAnnahme. Es l.egt ,m ^n-

^ ^ . tereffe eines jeden Wechselinhabers, über die Anerkennung

Prageschatz, Schlagsch ° tz, s. den Art. Münzen. Wechsels Gewißheit zu besitzen da diese aber nur durchPrahm, ein sehr plattes und breites kleines Fahr- die Präsentation erlangt werden kann, so muß dieselbe so"S, welches man zu verschiedenen Zwecken, namentlich auf bM als möglich geschehen. Der Natur der Sache gemäßccffen und an Küsten, anwendet. siegt die Vorzeigung stets dem ersten der am Wohnort des

^ Präjndiz, präjudiciren. Präjudiz, lateinisch Trassaten befindlichen Inhaber ob, aber auch ei» jeder, demcoejuäicium, heißt eigentlich das vor dem spätern Endur- der Wechsel zu diesem Zweck rcmittirt wird, und jeder Wech-heil gesprochene Urtheil, dann: das Vorurtheil, bezeichnet selinteresscnt überhaupt ist durch die Einsendung der Tratte '^ cr gewöhnlich Nachtheil, Schaden, aber auch Ver- an einen Beauftragten dazu befugt und verbunden. DieEndlichkeit, Gutsage, Verkürzung; so sagt man meisten Wechsclgesetze bestimmen die Frist, binnen welcher' „Ich ersuche Sie, sich dieser Nachricht ohne mein derjenige, dem der Wechsel behufs der Präsentation cingc-cäjudiz zu bedienen, d. h. ohne meinen Nachtheil, oder schickt wird, oder der, welcher als Inhaber dazu verpflichtet.Ne daß ich dafür aufkomme." — Präjudicirtc ist, diese bewirken mußte, und zwar soll in der Regel diecchsel heißen solche, worin sich der Indossant durch eine Vorzeigung unmittelbar nach Empfangdes W e ch-^ Giro desfalls beigefügte Klausel von der Wechsel- sels oder spätestens innerhalb der folgenden 24

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