Preußen
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werden. Die Coupons werden jedesmal für fünf Jahre,also 10 Stück, jedem Schuld-Dokument gegen dessen Vor-zeigung erneuet. Es werden jährlich zu einem gewissenBetrag Staatsschuldscheine eingelöst, entweder durch dasLooS zu dem Nominalwerth, oder durch Kauf nach demCurs. — Die Prämien-Scheine der königl. preuß.Seehandlungs-Societät entstanden durch deren Auslagenfür den Chausseebau von 1824 bis 1832 im Belauf zu12,600,000 Thlr. preuß. Es wurden dafür 232,000 Prä-mienscheine zu je 50 Thlr. preuß. Cur., datirt Berlin den13. Oktober 1832, in fortlaufenden Nummern und 2520Serien, jede zu 100 Prämien-Scheinen ausgefertigt, die ab-wechselnd ein Jahr um das andere zur Ziehung kommen.Die Zahlung der ausgeloosten Prämien geschieht in preuß.Cur. drei Monate nach der Hauptziehung, am 15. Jan. undden folgenden Tagen in Berlin durch die Haupt-Seehand-lungskasse ausgezahlt. Von keinem Gläubiger des Besitzerseines Prämicnscheins kann auf die darauf gefallene PrämieBeschlag gelegt werden, und die Zahlung geschieht unbe-dingt an den Inhaber des Prämienscheines.
In dem Fall, wenn jemand Staatspapiere verliert,sei es durch Brand ec., so daß sie unwiederbringlich verlorensind, so muß der Verlierende bei der unter dem Schatzmini-sterium stehenden Controle der Staatspapiere darüber An-zeige machen. Vermag er den unwiederbringlichen Verlustdes Dokuments darzuthun, so wird ihm ein neues ausge-händigt; erkennt jedoch das Schatzministerium den Beweisnicht für genügend, so ist bei dem Kammergericht ein Auf-gebot durch EdiktaUadung auszuwirken. Zuvor aber müs-sen durch das Schatzministcrium Anzeigen auf Kosten desVerlierenden gemacht werden, worin die Summe, Buch-stabe und Nummer des Staatsschuldscheins bezeichnet wer-den. Ist das verlorene Dokument nach Verlauf von sechsZinstermincn nicht wieder zum Vorschein gekommen undkann der Betheiligtc bei dem Kammergerkcht die erforderlichgewesenen Bekanntmachungen vorlegen, so erläßt dasselbenun die Ediktalladung, durch welche in viermaliger Bekannt-machung die Abwartung des 8. Ainstcrmins anberaumtwird. Ist nun das verlorene Dokument nicht in der, nachder EdiktaUadung für das Amortisations-Erkenntniß zuge-standenen, vierwöchcntlichen Frist vorgezeigt worden undist in diese Fristen ein Termin gefallen, wo das Papier zurErhaltung neuer Coupons hätte vorgezeigt werden müssen,so wird ein neues Dokument mit den zugehörigen Couponsausgefertigt, ist dagegen das Dokument vorgezeigt, so wirddie Angelegenheit nach den bestehenden Gesetzen untersuchtund entschieden. Ueber verlorene Coupons entscheidet dasSchatzministerium über jeden Fall besonders. Die nichterhobenen Zinsen verjähren mit dem Ablauf des 4. Jahres.
Außer diesen Werthpapieren giebt auch die Bank zuBerlin Banknoten aus zu verschiedenen Nennwerthen. —Die durch Verordnung vom 4. Fcbr. 1806 hervorgerufenenTresor- oder Schah scheine sind durch Kabinctsbefehlvom21.Dec. 1824seit 1825eingezogen unddurch dieKassen-anweisungen ersetzt worden.
Für Handel und Industrie besteht in Berlin ein beson-deres Staatsinstitut in dem Handclsamt, das seit Beginndes Jahres 1847 das Handels-Archiv, eine Monatsschrift,
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für ihren Wirkungskreis bekannt macht. — Bemerkens«werth ist das königl. Gewerbe-Institut, eine Bildungsan-stalt für Gewerbtreibende und Techniker, so wie die Han-delsschule, ferner die Administration der Elbschifffahrt- undAssekuranz-Gesellschaft in Berlin. Die Eisenbahnen, welch*den preußischen Staat jetzt schon durchziehen und mit Oester-reich, Polen, Braunschwelg, Mecklenburg, Hamburg, Han-nover, Sachsen, Belgien rc. in Verbindung sehen, bilde"mit der Dampfschifffahrt auf der Elbe und auf dem Rhe'"ein wichtiges Verbindungsmittel. Die gewöhnliche Verbin-dung durch die Flußschifffahrt wird durch die Canäle ;>»>-schen dec Weichsel, Oder, Elbe gefördert; s. den ArtikelC a n a l.
Die Produktionsverhältnisse der einzelnen Provinz*"des preußischen Staates sind sehr verschieden. In einigtist der Ackerbau fast die alleinige Erwerbsquelle, in andere"sind neben dem Landbau und der Viehzucht verschiedene I"'dustriezweige, Bergbau, Schifffahrt und Handel. In dckProv. Preußen, 706^ QM. mit ohngcfähr l'/rEinw., ist der Landbau vorherrschend neben dem Betriebder gewöhnlichen Gewerbe für das gewöhnliche Bedürfniß'Indessen gab es 1842 im Regicrungsbcz. Königsberg'408,13 OM. mit 821,946 Einw., 13 Eisenhämmer, ^Kupferhämmcr, 1 chemische Fabrik, 3 Zuckcrraffincrien »»*128 Arbeitern, 27 Potaschsiedereien, 4 Glashütten, ^Kalkbrennereien, 53 Theeröfen, 168 Ziegeleien, 385sergetreidemühlen, 223 Bockwindmiihlen, 92 Holländisch*Mchlmühlen, 92 Oclmühlcn, 31 Walkmühlen, 84 Loh'mühlen, 94 deutsche Sägemühlen, 25 holländ. Sägemühle"'13 Papiermühlen mit 21 Bütten, 5 Streichgarnspinncreü"mit 200 Spindeln, 52 Kammgarnspinnereien mit 1 ^Spindeln, 3l8 Stromfahrzcugc von 10,235 Lasten, etiv"^gewerbliche Woll - und Halbwollweberci, aber eine beträclchlichc Leinewcbcrei als Nebenbeschäftigung, wodurch jedochviel Leinwand neben Garn für den Handel erzeugt >»>""'Die für den Handel bedeutenderen Städte sind Königsberg'Memcl, Braunsbcrg,Pillau. Aermer an diesen Betriebs;»'*''gen ist der Rcgierungsbez. Gumbinnen, 298,21 QM.691,553 Einw., ausgenommen 114 Kalkbrennereien,Oclmühlcn, 5 Papiermühle» mit 19 Bütten, 1 Runkclr"'benzuckerfabrik. Ansehnlich ist die Pferdezucht. — Dergicrungsbez. Danzig, 152,28 QM. mit 387,306 Ei»'^umfaßt das Gebiet der Mündung der Weichsel, die sich h*'dem Eintritt in den Reg.-Bcz. in zwei Arme theilt. ^
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Weichsel und Rogat, die sich in mehreren Armen infrische Haff und das Meer ergießen. Das Land ist anUfern eine fruchtbare Niederung. Abgesehen von denwöhnliche» Gewerben bestanden 1842: 37 Eisenhäir»»*"'1 Kupferhammer, 4 Zuckerraffinerien, 2 Runkelrübe»;»^fabriken, 3 Potaschsiedereien, 32 Kalkbrennereien, 20Lfcn, 17 Oel-, 8 Walk-, 13 Loh-, 44 Holzsäge-, 12 Pap'^mühlen, 5 Streichgarnspinnereien mit 210 Spindeln, .Kammgarnspinnereien mit 244 Spindeln, etwas Web*"*"in Baumwolle und Wolle. Der Handel hat seinen SH'den Städten Danzig und Elbing. — Der Regierungs^'Marienwerder, 319,41 QM. mit 577,575 Ei»'"'wird von der Weichsel durchströmt. Im Jahr 1842 best""den hier, abgesehen von dem gewöhnlichen bürgerliche» Ewerbsbetrieb, 1 Eisen - und 2 Kupferhammer, 11