Vereinigte-Staateir — 708 — Vereimgtc-Staatm
pulirt worden war, und die mächtige Gewohnheit an diefrüher eingeführte Ordnung im Rechnungs- und AahlungS-wesen hatte überhaupt die meiste» Bewohner der Union beider Rechnungsweise nach l-ounlls, Shillings und Lcais Cu-rant verharren lassen. So geschah es, daß bis auf den heu-tigen Tag im innern Verkehr die alte Währung undReduktion in amerikanische Dollars in Gebrauch blieb unddaher auch von dem Ausländer gekannt zu werden verdient,obschon von StaatSwcgen keine Notiz mehr davon genom-men wird. Natürlich sind es nur die frühern 13 Provinzender Union, welche bei dieser veralteten Weise neben derneuen Rechnungswährung verblieben sind, und wir theilennun in Folgendem diese Feststellung und ReductionSweisehier so deutlich und kurz als möglich mit:
1) In Südcarolina und Georgien wurde dernord-amerikanische Dollar zu dem festen Preise von 4'/zSchilling hiesig Cur. und daher 28 Livres oder Pfund mit27 Livres oder Pfund Sterling gleichgerechnet, oder mitandern Worten, verglichen sich hier 120 nord-amerikanischeDollars mit 27 Pfund Sterling oder 28 Pfund nord-ameri-kanisches Curant.
2) In New - Hampshire, Massachusets,Maine, Rhode - Island , Connecticut, Ver-mont, Kentucky und Virginie» wurde der nord-amerikanische Dollar zu 6 Schillingen hiesig Cur. und dem-nach 36 Pfund hiesig mit 27 Pfunden Sterling oder mit120 nord-amerikan. Dollars gleichgercchnet, oder es ver-glichen sich auch in kleinern Zahlen 4 Pfund hiesig mit 3Pfund Sterling und 13-/z nord-c.merik. Dollars, oder auch12 Pfd. hiesig mit 0 Pfd. Sterl. und 40 nord-amerikan. D.
3) In Pennsplvania, New-Jersey, Dela-ware und Maryland wurde der D ollar zu 7-/2 Schilt,hiesig Curant gerechnet, und da, wie Eingangs erwähnt,der nord-amerik. Dollar allgemein zu 4'/2 Schill. Sterl.festgesetzt ist, so vergleichen sich sonach 43 Pfund hiesig Cur.mit 27 Pfd. Sterl. und 120 Dollars oder auch 13 Pfundhiesig mit 9 Pfd. Sterl. und 40 Dollars.
4) In den beiden Provinzen Rew-PorkundNord-Carolina rechnete man den Dollar zu 8 Schillingen hiesigCurant oder 4-/z Schilling Sterling. Demnach verglichensich 48 Pfund hiesig Curant mit 27 Pfd. Sterl. und 120nord-amerikanischen Dollars, oder in kleineren Zahlen,16 Pfund hiesig Curant mit 9 Pfund Sterling und 40 D.
Hiernach lassen sich alle vorkommenden Währungen dereinen Provinz gegen die andere leicht reduciren und es be-darf dazu für den denkenden Leser keiner besondern Regeln,wenn man nur aus Vorstehendem das Resultat behaltenwill, daß
120 Dollarsund gleichmäßig 27 Pfund Ster-ling völlig gleichkommen:
mit 28 Pfund Cur. in Süd-Carolina u. Georgien (Nr. 1)
- 36 - « - New-Hampshire ic. (Nr. 2)
- 48 - - - Pennsylvania rc. (Nr. 3)
und mit 48 - - - New-Pork und Nord-Carolina
(Nr. 4).
Wirklich geprägte Nationalmünzen derVerein igten-Staaten.
1) In Gold. Die Ausprägung derselben muß in dreiPerioden geschieden werden, indem dreimal we-
sentliche Abänderungen in der Ausbringung der-selben vorgenommen worden sind.
») Vom Beginn der nationalen Ausprägung derUnion vom 2. April 1792 bis 28. Juni 1834 be-stimmte man das
gesetzmäßige Gewicht des Logic (Adler)auf 270 cngl. Troy-Grän, zu 10 D.;
(in feinem Gold zu 247-/, Troy-Grän), bei einem inGesetzm. Gewicht des halben Adlers (»all- nern Goldge«Logic) auf 133 engl. Troy-Grän, zu halt (Korn)5 Dollars; von "/2s oder
Gcs. Gewicht der Viertel-Adler (Yuarics- 22 Karat fein.
cogics) auf 67-/2 engl. Troy-Grän zu2-/2 Dollars;
b) Vom 1. August 1834 bis in den Januar 1837war die gesetzmäßige Ausprägung folgende:
Das Gewicht des ganzen Logic (Adler)zu 10 Dollars — 258 Troy-Grän,
(in feinem Gold zu 232 Troy-Grän>
Gewicht des Iloik-Loglo (halben Adler) zu8 Dollars — 129 Troy-Grän,
Gewicht des Ouoricr Logic (Viertel-Adler) zu 2-/2 Dollars — 64-/2 Troy-Grän.
0) Vom 18. Januar 1857 bis jetzt und für die Folgehat man neuerdings festgesetzt:
Das Gewicht des ganzen Logic (Adler)zu 10 Dollars wie vorher auf 238Troy-Grän,
(in feinem Gold zu 232'/; Troy-Grän)und so auch verhältnißmäßig dasGewicht des halben und Viertel-Ad-lers.
2) In Silber. Die Ausprägung derselben zerfällt nurin zwei verschiedene Perioden, in welcher letzte-ren Gewicht und Feingehalt einer Abänderungunterlag, wie folgt:
») Vom Beginn der Silberausmünzung der nord-amerikanischcn Freistaaten, v. 2. April 1792 bisim Januar 1837r
Gesetzliches Gewicht des ganzen Dollars,früher auch Lulle genannt,zu lOOCents416 engl. Troy-Grän,
(in feinem Silber dagegen 371-/, engl.
Troy-Grän)
Gesetzliches Gewicht des Ilolt-Doiiors (hal-be» Dollars) zu 30 Cents: 208 engl.
Troy-Grän,
Gesetzliches Gewicht des Yuorter-Dullors(Viertel-Dollars) zu 23 Cents: 104engl. Troy-Grän,
Gesetzliches Gewicht des Dismcs oder Aehn-tel-Dollars zu 10 Cents: 41', § cngl.
Troy-Grän,
Gesetzliches Gewicht des Ilolk-Disincs (hal-ben Dismes) oder In-cntictds s-/^
bei einem in-nern Goldge-halt von----/,A-- 0,8992248oder 21 Karat6,977 (6-2/^)Grän fein.
bei einem ver-änderten in-ner» Goldge-halt von s/,»oder 21 Karat7-/zGrän fein.
Dollars) zu 3 Cents:Troy-Grän.
2»'/- englische
bei einem in-nern Silber-gehalt (Korn)von
(circa --V-s>)--- 0,892428oder 14 Loth8,019 (5-/^)Grän fein.
Gl
G
G