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ausgegeben vom Hochw. P. Sigismund Furrer, Vikar und ge-wesenem Provinzial des Ehrw. Capuziner-Ordeus, Sitten 1850,berechnet auf 3 Bände 8. Lexikouformat. Von dem ersten Bande,Geschichte von Wallis, haben wir bereits die 5 ersten Bogenmit Vorrede vor uns, ebenso wie die zwei ersten der (lateini-schen) Urkunden, welche Bezug haben auf Wallis, mit Vorrede.Der Hochw. Verfasser schreibt uns aus Visp den 20. Hornung:»Das MS. übergab ich dem Drucker gratis; nur setzte ich ihmeine Bedingung: dass er Band für Band nicht höher verkaufeals um 20 Batzen. Dieses that ich wegen dem geldarmen Wallisund um dem Vaterlande ein kleines Opfer zu bringen. JederBand wird 400 Seiten übersteigen. Das Uebrige, was über denAuctor, seine Veranlassung und allseitig kargen oder ungünsti-gen Umstände zu bemerken war, enthält die Vorrede.« — Solchein Werk, das Resultat langjähriger Forschung, findet gewissBeifall. Früher gab schon der Verfasser im Lesebüchlein fürdie zweite Klasse der Gemeindeschulen des deutschen Wallis,2te Ablheiluug, Sitten 1846, anonym, Einige (d. h. 50) Erzäh-lungen aus der Wallisergeschichte, S. 1-104, so dargestelll,dass sich dieses Büchlein würdig an das oben, S. 15, No. 10,von uns angeführte Schulbuch von P. Gail Morel anschliesst.
S. 120, No. 12, 6.
Ueber diese Handfeste Friedrichs II. vgl. nach S. Schnell,im Beobachter, 2ter Jahrg., 2ter Band, S. 177-190, Bern 1808,Kopp, Geschichte der eidgenössischen Bünde, 4tes Buch, S. 193,Anm. 5, und Fetscherin, in den Abhandlungen des historischenVereins des Kantons Bern, 2ler Jahrgang, lstes Heft, S. 3,Anmerk. 5.
Seite 122, Zeile 4.
Die in den Ritterburgen behandelten Neuenburgischen Schlös-ser sind nach einem unvollständigen Manuscripte von D. G. Hu-guenin und nicht ohne Uebersetzungsfehler bearbeitet worden.Vier Jahre später erschien das französische Original nach desVerfassers letzter Bearbeitung von 1833, unter dem Titel: D.G. Huguenin, Conseiller d’Etat et Maire de la Brevine, Les chä-leaux neuchätelois anciens et modernes. Neuchätel 1843. 296 SS. 8.Avec une carte tndiquant les limites des jurisdictions en 1806.
Inhalt.
Preface des editeurs. S. V-VI.
Inlroduction. S. VII-XIX.