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Wirkungskreis dieser mächtigen Corporation sich erstallmählig ausbilden konnte, aber die Hauptzüge ih-rer Verfassung wurden doch sogleich entworfen.Gleich zu Folge ihres ersten, nachmals sters er-neuerten, Privilegiums, ward sie nicht bloß einmerkantilischer, sondern auch ein politischerKörper; in der ersten Rücksicht ganz unabhängig,in der zweyten nicht viel mehr als dem Nahmennach den Gcncralsiaaten untergeordnet.
Erstes ihr ertheiltes Privilegium 2y. März 1602, wo-durch sie !>. das Monopol des Holländische» Handels jen-seit des Caps und der Straße Magelhaens, l>. das Rechtzu allen politischen Verhandlungen und zu Niederlassun-gen in Indien, jedoch im Nahmen der Generalstaaten, er-hielt. Errichtung des Fonds der Compagnie durch Aktien,zu etwa ü i/2 Million Gulden, Einrheilung in 6 Läm-mern, wovon jedoch die zu Amsterdam allein die Hälf-te, die zu Zeeland 1/4 Antheil des Ganzen hatte. Re-gierung der Compagnie in Holland durch den Rath derr? Directoren oder Beivindhebber, (aus dem größernRarh der üo gewählt), der die oberste Leitung ihrer An-gelegenheiten hatte. In Indien ftit 1610 Ernennungeines General-Gouverneurs oder obersten Civil- undMilitairchefs, dem jedoch der Ratb von Indien zurSeite steht, aus dessen Gliedern sowohl die Gouver-neurs als auch die General-Gouverneurs genommenwerden. Die Zahl der Gouverneurs vermehrte sich na-türlich erst mit der Erweiterung der Eroberungen.
Geschichte der H. O. I. Compagnie in der HallischenAllg. Welt-Historie B. 26. — Die Urkori« van ä»O. k. (lonipa^nie, (ll Voll. 1770.?) ist mir
nur aus Citaten bekannt. Die Materialien zu ihrer Ge-schichte