298 H. Per.8.1. Gesch. d. südl. Eur. Staatenfyst.
Lürfuisse, vergrößerten sie. So kam man dahin,den Gebrauch des Papiergeldes inö Großezu treiben; aber aus Unkenntniß seiner Natur baldzu dreist (indem man das Bedürfniß, nicht derCirkulation, sondern der Regierungen, zum Maaß-stab seiner Menge machte;), bald zu furchtsam(indem man blos die Masse des baaren Geldes als-Hypothek ansah;), mehrmals zum großen Schadender Staaten. Aber die Hülfsmittel der RegierulVgen wurden doch immer temporair dadurch verrmehrt; und nie wären sie ohne dasselbe der gro-ßen Kraftanstrengungen fähig gewesen; so wie sieselber zum Glück es nicht sobald ahnten, wie weitsich öffentlicher Credit und Schuldenwesen treibenließen.
Der Ausdruck Papiergeld wird oft im weiter^Sinne < jedoch mit Unrecht) von allen Papieren gebraucht,die der Staat auf seinen Credit ausgiebt, iu so fern sieauf einen Dritten übertragen werben können; (wie Staats-vbligationen, besonders Stocks rc.). Jw engern Sin>>aber kann Papiergeld nur diejenigen Papiere bezeichnen,welche ganz die Stelle des baaren Geldes vertreten sol-len ; d. i. die unmittelbar und allein zur allgemeinen Cit-«ulation salö allgemeines Zahlungsmittel) bestimmt sind-Diese werden entweder direkt von der Regierung ausge-fertigt, (Assignate, Tresorschcine rc.) oder von, dazu pr>*vilegirten, Gesellschaften, Danken genannt; (Banknote»,»der Zettel;) deren Verhältnisse gegen die Regierunge»aber wiederum sebr verschieden seyn können. (Kreye B»«*ken; Regierungsbanken). Alles Papiergeld von Regier»«*gen, direkt oder indirekt ausgefertigt, muß unsicher sey"'