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Handbuch der Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Colonien, von der Entdeckung beyder Indien bis zur Errichtung des Französischen Kayserthrons / von A.H.L. Heeren
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602
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602 m.Per.^.I.Gesch.d.südl. Eur.Staatensyst-

Seit 1718 (S. Z27. ) fehlt es der Geschichte des E«t^päischcn Staatensystems selbst an Gelegenheit Venedigszu erwähnen. Ein 79jähriger Frieden hatte in der IM'schenden Classe hier allmählig alle Uebel einer indolente»Apathie so zur Reife gebracht, daß auch nicht einmal eintbewaffnete Neutralität durchzusetzen gewesen war.

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cririclie Olkerv-irioiii. 1. I. II. igoo. Würdige Wütekl^

lieu für den künftigen Geschichtschreiber!

57. Nicht aber ein Dessuitivfrieden, sondernnur Präliminarien (keineswegs ohne Ursachen/wie die Folge zeigte), wurden zu Leoben an derMuhr abgeschlossen. Nicht alles was in den Prä^liminarien bewilligt war, ward in dem Definitivfrieden wiederholt.

Abschluß der Präliminarien zu Leoben 18 . April 17 ?^Hauptbedingungen: 1. Abtrerung aller Rechte Oestrei^auf die Belgischen Provinzen an Frankreich; und Anerke»'nung der durch die konstitutionellen Gesetze bestimmte« ^Grenzen Frankreichs. 2. Versammlung eines Cvngrelst^zum Abschluß des Friedens mit dem deutschen Reich, 1»^ ^Annahme seiner Integrität als Basis. z. Oestreiä Zt,entsagt seinen Besitzungen jenseit des Oglio; und erh^ ^als Ersatz den Theil des Venezianischen Gebiets zwis-b^dem Oglio, Po, und Adriatistbeu Meer; nebst dem W«ezianischen Dalmatien und Istrien. 4. Oestreich erh«^ dcgleichfalls nach der Ratifikation des Definitiv HLriedens die Festungen Palm« nova, Mantua, Pcschi«'ra, und einige Schlösser geräumt. 5. Die Republik N'uedig soll Romagna, Bologna und Ferrara als Entschädi' pjgung erhalten, ö. Oestreich erkennt die aus den abgetre*

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