1. r. Staatshandel in Europa -1797. 607
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Z. Wechselseitige Compensation für Alles was Frankreichnoch im Deutschen Reich mehr bekommen mochte. 6. Wech-selseitige Garantie, daß Preußen bey Zurückgabe sej„xxBesitzungen am linken Rheinufer, gar keine Aequisirio-Nen machen soll. Die beeinträchtigten Fürsten und Ständeam linken Rheiuufer sollen in Deutschland Entschädigungenerhalten. 7. Binnen 20 Tagen nach der Marification sol-len alle Rbeinfestungen so wie Ulm und Jngvlstadt vonden Oestreichischen Truppen geräumt werden.
Unterhändler des Friedens von Seiten Frankreichs: derGeneral Bonaparte. Bon Seiten Oestreichs: Marqnis deGallo; Graf L. Cobenzl; Graf v. Meerfeldt; Baron v.Degelmann.
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6z. Folge dieses Friedens also blieb Frank-deich Belgien, lind die Herrschaft Italiens; dieRepublik Venedig verschwand völlig aus der Reiheder Staaten. Das Deutsche Reich, im geheimvon Oestreich, so wie früher im geheim von Preu-den verlassen, — (und diese geheimen Verträge,unter einander verglichen, (S. 592.) welche Auf-schlüsse gewähren sie der Nachwelt!) — sah bangseinem Schicksal entgegen. Die Grundsäulen desalten StaarensystemS von Europa lagen umge-stürzt; die Politiker aber sprachen vom ewigenFrieden, da nun Frankreich und Oestreich sich ar-rondier hätten!
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