s. r. Gesch.d. Colonialwesenö-786-1804. 62I
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bis 1794 . Hierauf I. Sbore; und als dieser, wegenaussebrockener Unruhen unter dem Mlitaki-, zurückge»rufen ward, wiederum L. Cornwallis; der jedoch, dadie Unruben beygelegt wurden, ohne hinzugehn, seineStelle wieder niederlegte 1797. Hierauf Markig Wel-lesley (L. Mornington;) zurückgerufen 1824; wor-auf L. Cornwallis, zum drittenmal ernannt, wirklichhinging; aber bald nach seiner Ankunft starb rzoz. Ihn,folgte L. Minto.
Hie Ult-Inäi-r srinusl NsAlÜsr suä Directory. Dieser,jährlich zu London erscheinende, Brittisch-Indische Staats-Calendcr, giebt über die dortige Verwaltungs - Organisa-tion die besten Aufschlüsse.
19. Der Brittisch-Ostii,bische Handel warddurch die Eroberungen von den Holländern (S.594.) natürlich erweitert, da der ganze GewürzeHandel jcht in ihre Hände kam. Dauerte gleichdas Monopol der Compagnie fort, so ward esdoch durch die Einrichtung beschränkt, daß auch nnPrivatkaufleute, jedoch nur auf den Schiffen derCompagnie, gegen eine bestimmte Abgabe, nachIndien handeln durften. Von einem drücken-den Monopol der Compagnie kann ohnedem beyden bekannten Einrichtungen des Handels ihrer Ak-tien, und des Meistbietenden Verkaufs ihrer Waa-ren, nicht eigentlich die Rede seyn.
e<' 20. Die Holländisch-Ostindische Com-
pagnie,'schon lange ihrer Auflösung entgegen ge-l?y?hend/erlosch nach der Revolution des Mutterlan-E^.