Gesch. d. Enr. Staatensyst. , 797.., gv4. L6 r
1802 an Hclvrtien abgetreten;) an Frankreich. 2. Bestäti-gung der im Frieden von Campo Formio an Oestreich imVenezianischen gemachten Abtretungen, z. So wie desVreisgau« an Modena. 4. Abtretung des Großherzog-tbumö Toskana zu Gunsten des Häuft« Parma; gegeneine Entschädigung in Deutschland. 5. Der Kayscr undda« Reich willigen in die Abtretung des linken Nheiu-ufer«; so daß der Thalweg de« Rheins die Grenze macht.6. Die erblichen Fürsten, die dadurch verlieren, sollen in demReich entschädigt werden. 7. Anerkennung der Datavischen,Helvetischen, Cisalpinischen, Ligurischcn Republik, die imFrieden mit eingeschlossen sind. — Für die Erhaltung Tos»kanas (demnächst in ein Königreich Etrurien ver-wandelt, zu Gunsten Parma«,) ward, außer Parma selbst,von Spanien Lonisiana an Frankreich abgetreten ar.März; und von diesem nachmals an Nord-America ver-kauft) (E.üil.). Waffenstillstand mit Neapel zu Fo-liguo 18. Fbr. und Abschluß des Frieden« zu Florenz28. März 1801. Bedingungen: 1. Verschließung der Hä-fen für Brittische und Türkische Schiffe. 2. Abtretungseiner Besitzungen in Toskana, Elba und Piombino. (Sta-ll liegli prelllii.) z. Otranlo bleibt von FranzösischenTruppen besetzt.
Unterhändler zu Lüneville: Joseph Bonaparte, und GrafL. Cobcnzl.
20. Wenn durch diese Friedensschlüsse derComment von Europa anfing der Ruhe zu genie-ßen; so dauerte doch der Seekrieg fort; die ver-änderte Politik Rußlands führte bald im Nordenneue Auftritte herbey; und ein weites Feld fürUnterhandlungen ließen noch dir für die Folge auS-Zcfthten Entschädigungen in Deutschland offen.
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