tioncn verweigern und auch für die kontrahirenden Theile selbstgewöhnlich sich aus gewisse in den Verträgen bestimmt genannteWaaren beschränken. Ein solcher Handelsvertrag ist also einezeitweilige Ausnahme von den Beschränkungen, die sie sonst ihrengegenseitigen Beziehungen auszulegen gewohnt sind. Auf denersten Blick sollte man meinen, daß sie daraus große Vortheileziehen müßten; allein beinahe immer tritt das Gegentheil ein.Ehemals hatten diese Verträge den Zweck, die Schaale derHandelsbillanz zu Gunsten jeder Nation sinken zu machen,d. h. das baare Geld bei derjenigen anzuhäufen, die sich fürdie gewandtere und glücklichere hielt; aber man machte in derThat dabei keinen Gewinn. Es war dieß ein Hirngespinnst,dem man feierlich große Gesandtschaften, oft sogar Theile vonEolonien, ja ganze Colonicn zum Opfer brachte. Es gab solchesogenannte Verträge, die eigentlichen Kriegs-Contributionenglichen, wie die ärgerlichen Privilegien, welche England demschwachen Portugal entrissen, wie das Schiff, welches die Spa-nier den Engländern alle Jahre einmal in den Porto-Belloohne Eintrittsgebühr einzuführen erlaubten. Nach ihrem Ueber-einkommen sollte es nur von einem Gehalte von 500 Tonnensein; mißbräuchlich hielt es 1000 Tonnen. Hernach ließ manihm eine Pataschc (Wachtschiff) folgen, von welcher manglaubte, sie führe Lebensmittel; später kam und ging diesePatasche von Jamaika nach Porto-Bello ohne Unterlaß unddas Schiff von 500 Tonnen Gehalt glich am Ende dem Faßder Danäiden. i) Die Spanier, müde, diese Seeräubereien zuüberwachen oder rasend darüber, daß sie sich ihnen nicht mehrentziehen konnten, begegnen einem kleinen englischen Schiffe
r) Das nicht zu füllen war, weil es keinen Boden hatte.
Anmerk. d. Uebers.