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I?. Zur besondern höhern Ausbildung im mechanisch-technischen Fache, also mit Hineinziehung des gesummtenMaschinenwesens, dient etwa der nachzeichnete vierjährigeKurs:
^ Wöchentlich Stunden
Wie unter ^. 28
II. Jahr.
8 — 9 Höhere Mathematik. .. 5
9 — 10 Technologie .. 5
10 — 12 Geometrisches Zeichnen. 10
4 — 5 Angewandte Mathematik .... 3
Zusammen ... 23 Stunden.III- Jahr.
8 — 9 Praktische Geometrie*). 5
9 — 12 Maschinenbau . 6
10 —I Baukunst I. Kurs") . 10
2 — 3 Physik .. 5
Zusammen ... 26 Stunden.IV. Jahr.
9 — 10 Mechanik der Baukunst. 3
10—1 Maschinenlehre. 15
5 — 6 Mechanik der Baukunst. 1
Zusammen ... 19 Stunden.
6. Der Kurs für die völlige wissenschaftliche Ausbildungzum Zivil-Baufache umfaßt in fünf Jahren nachstehendeLehrgegenstände:
') Nur diese Vortragsstundcn, der Instrumenten-Kenntniß halber; mitWeglaffung der Nachmittagsstundcn für Situationszeichnen.
") Diese Theilnahme am I. Baukurs soll nur zur Erlangung einiger Grund-kenntnisse aus der Bau-Konstruktionslehre dienen, begreift daher nicht dieOrnamentik; eben so müssen die beiden Stunden Bauzeichnen am Montagvon 10 bis 12 (wegen Kollision mit dem Maschinenbau) ausfallen: demnachbetrifft der in Rede stehende beschränkte Besuch nur die 4 Bortragsstunden und6 Zeichenstunden.