sich die Püffe, zog Kordon- von Milizen an die Grenze»,um sich recht nachdrücklich die nothwendigsten Lebensrnit-tel abzuschneiden. Wer Früchte von einem Kanton in denandern trug, wer von eines Andern Ueberfluß die eigen!Noth heben und verhindern wollte, der würd? mit Gc>wehrkolben geschlagen, von den Landjägern insGcfängnijgeworfen, oder sogar auf fremdem Boden erschossen. Je-der Erdäpfel, jedes Ei war im Bann, ja nicht einmal iofremden Staaten gekaufte Früchte ließen die hohen Obrig-keiten sich durch ihr Land zuführen, und dieses alles nichietwa in theuern Zeiten, sondern in wohlfeilen oder mitt-lern, und dieses blos darum: weil Amtleute und reicheGüterbesitzer ihre Besoldung in Naturalien bezogen! —Wie die ganze Eidgenossenschaft in zwei Theile zer-spalten war, und diese Theile selbst.sich übel mit einanderverstunden, so trennten und schieden sich die Obrigkeiten,die Regierungen von ihrem Volk und ihren Bürgerschaf-ten; wie jene die staatsrechtlichen Verbände, die im Stan-zerverkommniß und in den alten Bünden enthalten waren,nicht mehr gegen einander anerkennen wollten, sonder»wie es ihre Interessen ihnen eingaben, sie »»gescheut ver-letzten, ebenso wollten sie auch nicht mehr die geschwor-nen Briefe, die bürgerlichen Freiheiten und Rechte aner-kennen. Wie die Politik -er Regierungen gegen einandervom Egoismus ausschließlich regiert, so hielt auch im In-nern der Kantone der Familieneigennutz den Bürgern lin-dem Volk ihre Rechte zurück.') In den Demokratien,wie in den Aristokratien, in den Städten wie in den Lan-den, herrschte dieser finstere Geist. Das freie Volk wolltein seinen Vogteien nur Unterthanen haben, die städtischenObrigkeiten nur ihnen durchaus verfallene und unterwor-
») Zürich und Basel ausgenommen, wo die Herren der Administra-eio» oder der Regierung ntche jugleich Herren des Fundament«,der Verfassung waren, sonder» die Zünfte.
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