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Man glaubte oder schien zu glauben/ mit neuen Na- Mäh
men könne man alles wieder ausßreichen/ indem sie das <Zese
verhaßte Alte oder dasjenige/ was vorher unter gewissen gem
Namen einen bösen Eindruck beim Volke zurückließ/ aus werd
der Erinnerung auslöschten/ und somit neue Worte und Don
neue Namen alles wieder neu belebten und stärkten. So seine
mag man auf die Notabelversammlung gefallen seyn/ ein niß z
Name/ den man aus der französischen Geschichte entlehnte ande
und welcher den Anfang der französischen Revolution be- „icht
zeichnete/ während er in der Schweiz das Ende der ihn- Er,m
gen seyn sollte. Die Modifikationen und Aenderungen/ ordu
welche die Notabeln in der Verfassung bewirkten/ die Derbes- bcn
serungen/ welche sie für Verbesserungen hielten/ waren so alten
unglücklich ausgefallen/ daß sich die Unpartheiischen ent- eine
weder kein oder nur ein kleines Mehr für ihre Annahme Man
versprachen. Die Kantone verloren darin die Gcnehmi- entlegung der vom Senate vorgeschlagenen Gesetze/ sie fiel un- auSzrbedingt der Tagsatzung z»/ außer bei Auflagen/ welche ziehu
nur von ihnen konnten genehmiget werden. Sie ^ nelleiallein hatte das Recht mit fremden Mächten Verträge/ nicht
Bündnisse/ Krieg und Frieden zu schließen. Ihre Mit- ihn >
glieder sollten in jedem Kanton von zwei Wahlcorps ge- andewählt werden/ von denen das Einte den Vorschlag/ das hei t
Andere die Bestätigung hatte/ doch konnten dabei die Wäh- waltlenden nicht gewählt werden. Dieses Wahlcorps ergänzte garcrsich selbst aus den vom Volke errichteten Verzeichnissen auch
von Wählbaren. Ihre Stellen blieben lebenslänglich. Der gebr,
Senat schlägt die Gesetze vor und beschließt auf den Vor- ein 5
schlag der Vollziehung die Verordnungen/ welche er hätte
um die Vollziehung der Gesetze zu sichern/ für nothwen- ihn ^
big haltet. Die Vollziehung besteht aus einem Landam- siel >
mann/ zwei Statthalter»/ fünf Staatssekretären/ und Mög
wird Bollziehungsrath genannt. Unter ihm stehen die Cen- nat
tralbeamten in den Kantonen/ die Gesandtschaften bei wen,
auswärtigen Mächte«/ die bewaffnete Macht der Republik. Sau
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