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2 (1833) Geschichte der schweizerischen Centralität oder die helvetische Revolution : mit einer chronologischen Übersicht der Hauptereignisse im Laufe dieses Zeitraumes / von Joseph Andres
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Man glaubte oder schien zu glauben/ mit neuen Na- Mäh

men könne man alles wieder ausßreichen/ indem sie das <Zese

verhaßte Alte oder dasjenige/ was vorher unter gewissen gem

Namen einen bösen Eindruck beim Volke zurückließ/ aus werd

der Erinnerung auslöschten/ und somit neue Worte und Don

neue Namen alles wieder neu belebten und stärkten. So seine

mag man auf die Notabelversammlung gefallen seyn/ ein niß z

Name/ den man aus der französischen Geschichte entlehnte ande

und welcher den Anfang der französischen Revolution be-icht

zeichnete/ während er in der Schweiz das Ende der ihn- Er,m

gen seyn sollte. Die Modifikationen und Aenderungen/ ordu

welche die Notabeln in der Verfassung bewirkten/ die Derbes- bcn

serungen/ welche sie für Verbesserungen hielten/ waren so alten

unglücklich ausgefallen/ daß sich die Unpartheiischen ent- eine

weder kein oder nur ein kleines Mehr für ihre Annahme Man

versprachen. Die Kantone verloren darin die Gcnehmi- entlegung der vom Senate vorgeschlagenen Gesetze/ sie fiel un- auSzrbedingt der Tagsatzung z»/ außer bei Auflagen/ welche ziehu

nur von ihnen konnten genehmiget werden. Sie ^ nelleiallein hatte das Recht mit fremden Mächten Verträge/ nicht

Bündnisse/ Krieg und Frieden zu schließen. Ihre Mit- ihn >

glieder sollten in jedem Kanton von zwei Wahlcorps ge- andewählt werden/ von denen das Einte den Vorschlag/ das hei t

Andere die Bestätigung hatte/ doch konnten dabei die Wäh- waltlenden nicht gewählt werden. Dieses Wahlcorps ergänzte garcrsich selbst aus den vom Volke errichteten Verzeichnissen auch

von Wählbaren. Ihre Stellen blieben lebenslänglich. Der gebr,

Senat schlägt die Gesetze vor und beschließt auf den Vor- ein 5

schlag der Vollziehung die Verordnungen/ welche er hätte

um die Vollziehung der Gesetze zu sichern/ für nothwen- ihn ^

big haltet. Die Vollziehung besteht aus einem Landam- siel >

mann/ zwei Statthalter»/ fünf Staatssekretären/ und Mög

wird Bollziehungsrath genannt. Unter ihm stehen die Cen- nat

tralbeamten in den Kantonen/ die Gesandtschaften bei wen,

auswärtigen Mächte«/ die bewaffnete Macht der Republik. Sau

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