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Encyklopädie der Forstwissenschaft / von G.W. von Wedekind
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Hülfskenntnisse und Erlernung der Forstwissenschaft.

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Die mathematischen Kenntnisse sind ihm mittelbar zu seiner geistigenBildung und als Hülfsmittel des Naturstudiums, unmittelbar aber zur Lösungeiner Menge Ausgaben bei dem Waldbetriebe und dem Forsthausbalte nöthig;jedoch reicht mit sorgfältiger Einübung der Umfang mathematischen Wissenshin, wie ihn G. König in seiner Forstmathematik (Gotha 1842) lehrt.

Außer der encyklopädischen Kenntniß der Rechtswissenschaft oderJurisprudenz muß der Forstmann die Verhältnisse und Grundsätze des Rechts,welche im forstlichen Berufe am häufigsten vorkommen und von dem Forstmannvermöge seines Berufs berücksichtigt werden müssen, sich besonders bekanntmachen.

Encyklopädische Kenntniß der Staatswissenschaften, insbesondereder Nationalökonomie, Politik, Polizeilehre und Finanzwissenschaft muß derForstmann besitzen, um die Stellung seines Fachs, dessen Beziehungen und dieGrundsätze würdigen zu können, welche in Bezug aus Interesse von Volk undStaat bei dem Forstwesen zur Anwendung kommen.

Endlich dürfen dem Forstmanne diejenigen anderen technischen Fächernicht fremd sein, mit welchen er, bei Ausübung seines Berufs, in praktischeWechselwirkung tritt oder deren Kenntniß ihm bei Ausführung seiner Arbeitenförderlich ist. Hierher gehören vorzüglich Kunde von der Land wirthschaft,nächstdem auch Kunde von dem Straßen-, Wasser-, Hoch- und Berg-Bau.

Wir würden die Grenzen dieses Buchs, ja der Forstwissenschaft selbst, überschreiten, wolltenwir die Literatur der Hülsswissenschasten aufführen.

Gang und Umfang der erforderlichen Bildung sind durch denin Aussicht genommenen Wirkungskreis bedingt; wer aber die Forstwissenschaftin ihrem ganzen Umfange gründlich und mit Befähigung zur Nutzanwendungerlernen will, schlägt am besten folgenden Weg ein. Erste Station. Nachtüchtiger Gymnasial- oder Reälschulbildung theoretischer Vorcursus mitfolgenden Disciplinen: Physik und Chemie, allg. Naturgeschichte, Encyclopädieder Forstwissenschaft und forstkundliche Hodegetik verbunden mit einigen, nurzur Demonstration bestimmten Excursionen, nochmals reine Mathematik bis zuden Gleichungen zweiten Grades und bis einschließlich zur Trigonometrie. Nachbestandener Prüfung in diesen Vorstudien Uebcrgang zur zweiten Station.Diese begreift den praktischen Vorcursus bei einem gebildeten Forstbeamten;am Schlüsse dieses Cursus zweite Prüfung und zwar im Walde, zur Unter-suchung, ob und inwiefern sich der Forstlehrling die Anschauungen, wie sie derpraktische Forstbetrieb mit sich bringt, gehörig eingeprägt hat und inwiefern erRechenschaft darüber abzulegen vermag. Dritte Station: Cursus desHauptstudiums, nämlich specieller, gründlicher, theoretischer Unterrichtin den einzelnen Zweigen der Forstwissenschaft, mit praktischen Demonstra-tionen am Ende jeder Woche, sowie Studium der juristischen, politischen undkameralistischeu Hülsswissenschasten. Am Schlüsse dieser Station Hauptprüfnng. Vierte Station: Praktikanten-Cursus zur Erlernung der Geschäfte,Gehülfendienst successive bei einer jeden Stufe der amtlichen Wirksamkeit, vomRevicrsörster aufwärts. Diese Curse erfordern beiläufig folgende Zeit: dererste 1, der zweite 1, der dritte 1V 2 , der vierte IV 2 , im Ganzen also 5 Jahre;sie beginnen im sicbcnzehnten Jahre sznm Behuf der ersten Station) aus einerhöheren Gewerb- oder polytechnischen Schule, die zweite Station hat bei einemverwaltenden Localbeamten (Nevierförster) statt; zur dritten eignet sich ambesten eine Universität oder Akademie; die vierte zerfällt in drei Portionen,wovon die erste den Dienst bei einem Revierförster, die zweite bei einem In-

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