Bedeutung des Waldbaues und der Betriebsarten. 27
tränken, Zucker, sind unbedeutend. Dasselbe gilt von den Blüthen (z. B.Linde).
4) Der Saft, insbesondere von Nadelhölzern, wird zu mannigfachenBereitungen verwendet von Terpentin, Pech, Kicnruß, Theer (letzterer auch vonBirken). Der Zuckergehalt mancher Holzarten (Ahorn, Birke) ist von keinerBedeutung für Ertragserhöhung unserer Waldungen.
Auch die außer den Bäumen im Walde vorkommenden Gewächse, sodannTorf, Erden, Steine u. s. f. geben zu Nebennutzungen Anlaß (m. s. die §§.45 bis 49).
Zweiter Abschnitt.
Bedeutung des Waldbaues und der Betriebsarten.
§. 10. Begriff und Wesenheit des Waldbaues; Hauptmoniente seines
Betriebs.
Hervorbringung und Erndte der Walderzcugnisse bilden die hauptsächlicheAufgabe des Waldbaues; er theilt sich hiernach (m. s. Einleitung, I.) in die„Holzzucht," welche wir in einer besondern Abtheilung abhandeln, und indie Waldbehandlung rücksichtlich der „Nebennutzungen." Die Lehre derletzteren ist daher Gegenstand der auf jene folgenden Abtheilung; sie wird vonAnderen zu demjenigen Fache der Forstwissenschaft, das man „Forstbenutzung"nannte, gerechnet, gehört aber zur Wesenheit des Waldbaues, zugleich mit derHervorbringung des Holzes in Wechselwirkung stehend.
Die Holzzucht begreift hier Holzerzeugung durch den Wald. Siehesicht Hervorbringung und zweckentsprechende Pflege des Bestands, desWerkzeuges der Holzbildung auf der gegebenen Fläche (m. s. d. Einleitung, I.)Der Bestand wird hervorgebracht durch den Hvlzanban, welchen man, in sofern er durch Saat aus Menschenhand oder durch Pflanzung geschieht, auchdie „künstliche" Holzzucht oder „künstliche Verjüngung" genannt hat, im Ge-gensatze zu der durch Abfall des Samens der Mutterbäume erfolgenden soge-nannten „natürlichen" Verjüngung. Unser „Holzanbau" lehrt in dem ihmgewidmeten Abschnitte gegenwärtiger Darstellung zugleich die allgemeinen Be-dingungen der Holzbestandsbegründung, somit auch diejenigen der natürlichen.Der daraus folgende, der „Schlagführung" gewidmete Abschnitt lehrt so-dann, was nach Maaßgabe der Betriebsart, bei der Schlagaulage, der Fällungund Bestandsstellung für den Zweck der natürlichen Verjüngung, wenn dieselbevorliegt, geschehen muß; die Schlagführung lehrt aber auch, wie nach erfolg-ten! Abtriebe des Mutterbestands und Begründung eines neuen Bestands diesermittelst Fällung und Bestandsstellung in demselben zu möglichster Vollkommen-heit und Erträglichkeit herangebildet werden soll. Das Alter, worin dieses Zielnicht allein erreicht, sondern es räthlich ist, dem Leben des Bestands ein Zielzu setzen, nennt man Haubarkeitsalter, insbesondere das „ökonomische;"während man unter dem „natürlichen" bald dasjenige, welches die Natur demBaumleben zum Ziele setzt (m. vgl. §. 6. Nr. 3.), bald dasjenige der bestenFähigkeit zur Fortpflanzung oder zum Wiederansschlage der Stocke ansteht,und man endlich „technffch Haubar" den Baum nennt, der zu einem bestimmtenZwecke die erforderliche Größe und Beschaffenheit, so wie „merkantilisch Haubar"den Baum oder Bestand, der die zum Verkauf vortheilhaftcste Beschaffenheiterreicht hat. — In dem letzten Abschnitte der Holzzucht behandeln wir dieLehre von der Holz erndte, da deren Verfahren noch einen wesentlichen Be-standtheil des Waldbaues bildet und mit der Holzzucht in näherem Zusammen-hange steht.