Von der Bctriel'Scinrichtung und Regnlirung des Naturalertrags.
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es den Ertrag, dessen es nach ieiner Standortsgüte, Holz-- und Betriebsartfähig ist, jährlich nachhaltig zu gewähren vermag, wenn also Ertragsfähigkeitund Ertragsvermögen (Nr. 3. des §. 69.) sich gleich stehen. Dem Normal-zustände entspricht nach Maßgabe der Betriebs- und Holzart und der Umtriebs-zeit eine gewisse Größe des Materialkapitals, d. h. der Summe des insämmtlichen Altersklassen jeweilig und gleichzeitig vorhandenen Holzgehalts(Holzvvrraths), daher Normalmatcrialkapital genannt, ebenso eine gewisse Größedes jährlichen Zuwachses und Ertrages, daher Normalzuwachs und Normal-ertrag genannt. H. Cotta unterscheidet von letzterem den Jdealertrag alsdenjenigen, wie er zwar nach der Ertragsfähigkeit möglich ist, aber bei nochso sorgfältiger Bcwirthschaftung in der Praxis nicht eintritt. — Der Normal-zustand ist in der Regel bedingt durch Gleichheit (bei gleicher Standortsgüte)oder Verhältnißmäßigkeit (bei ungleicher Standortsgüte) der Flächengröße derin gleichen Abständen abgestuften Altersklassen und durch das Vorhandenseinderselben bis zum Haubarkeitöalter des dem Alter und dem Standorte ent-sprechenden Bestands (Nr. 3. des §. 7.) oder Holzvvrraths der betreffendenHolzarten auf diesen Flächen in normalem (standortsgemäßem) Zuwachse. Jenach Vorkommen verschiedener Betriebsklassen (Nr. 5.) in dem nämlichen Wirth-schaftsganzen und dem Wechsel in den Bestimmungsgründen des Holzertragswechseln auch die Prämissen des Normalzustands, daher dieser kein Beharrungs-zustand ist, der Forstwirth sich dem normalen Ziel stets zu nähern suchen muß,es aber (selbst unter den günstigsten Umständen) nie vollständig erreichen kann.(Eine Nutzanwendung sehe man Nr. 6. des §. 74.). Gegenstand noch nichtgenugsam bethätigter Speculation des Forstwirths ist es, aus dem Material-kapital die höchstmöglichen Natnral-Zinsen zu beziehen.
7) Die Mehrheit der mannigfaltig vorkommenden Fälle läßt sich unterden Gesichtspunkt folgender drei Erfordernisse bringe»: a) Beobachtungdes Haubarkeitsalters (Nr. 2. Seite 76), weil jede Abweichung vom ent-sprechenden Alter mit Zuwachsverlust verbunden ist, 6) Gleichheit desjährlichen Ertrags, weil dieß Postulat aus dem Begriffe der Nachhaltig-keit in der Regel folgt, dem Interesse der Nation meistens entspricht und auchder Convenienz der Waldcigenthümer gewöhnlich zusagt (m. s. Einleitung dieses §.),e) möglichst baldige Herstellung des Normalzustands, weil indiesem die beiden vorhergehenden Erfordernisse mit erreicht sind. Je weiterdie Wirklichkeit von der Normalität noch absteht, desto mehr Abweichungenwerden von (n) oder von (b) einstweilen für (e) nöthig — oder desto mehrwird bei Vorwiegen von (a) oder (b) das Erforderniß (o) verzögert oderdurch (n) das Erforderniß (b) oder durch (6) das Erforderniß (a) beein-trächtigt. Die Geschicklichkcit des Betriebsregulators muß sich daher in ange-messener Vereinbarung von O), (b) und (e) bethätigen.
8) Uebergangs-Zcitraum oder Ucbergaugs-Umtricb (m. vgl. obenS. 76 Nr. 4.) heißt derjenige, während dessen die beabsichtigte Bctriebsum-wandlung oder die Herstellung einer neuen Betriebsordnung bewirkt wird;Ausgleichnngs-Zeitraum insbesondere die Anzahl Jahre/ bimien welchendie Gleichstellung des vorhandenen Holzvvrraths mit seiner Normalgröße (6)erfolgt.
9) Der Mehrertrag der binnen einer Reihe von Jahren zu erwartendenErtragssumme in Vergleich mit derjenigen, welche der Bestimmung des Ab-gabesatzes (Etats) zum Grund gelegt wird, bildet den Reservefond, welcher,nicht in einem Bestände fixirt, nach Umständen bis zu einem gewissen Maaße,z. B. bis zu 5°/,, räthlich sein kann.