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Encyklopädie der Forstwissenschaft / von G.W. von Wedekind
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Die Forstwissenschaft.

Strcifkasse, nachdem diese alle ihre Verbindlichkeiten erfüllt hat, so ziemlichgleich oder erstere übersteigt die letztere nur unbedeutend. Die Brutto-Einnahme der Strafkafsen beträgt 225000 fl. und ist folgendermaßen zusam-mengesetzt:

Betrag

der

Ansätze

Im Durch-schnitt auf

1 Posten

Die Em-nahmesum-me 225033— I

Wertbs- und Schadensersatz

ss

45000

kr.

17.8

0.20

Strafe ......

132300

52.3

0.59

Gerichtsgebnhren . . .

25333

10.0

0.11

Anzeigegebühr ....

22700

9.0

0.10

Summe

225033

89 1

1.0

Hiervon kommen:

1. auf Entwendungen jeder

Art bis zu 1 fl. u. s. f.

113600

Ueberdieß empfehlen wir eine Ausscheidung der Geldbeträge und Berechnungder besonderen Durchschnittsquoten für eine jede Kategorie von Frevlern undden mittleren Betrag eines Postens von jeder Kategorie. — Von den vor-stehenden 225033 fl. wurden nur 200000 fl. zur Erhebung, dagegen 25033 fl.zur alsbaldigen Vollziehung durch Arbeit und Gefängniß überwiesen. Von den200000 fl., welche Gegenstand der Erhebung und somit der Forststrafrechnungwurden, sind folgende Ausgaben bestrittcn worden:

Betrag derAnsätze inGulden

Die

Einnahme-summe200000 fl.— 1.00

Die

Ausgabe-summe187540 fl.— 1.00

1) Abgänge in Folge Unzahlbarkcit.

96000

0.48

0.52

2) Erlässe.

4000

0.02

0.02

3) Abgelieferter Werths- und SchadenSer,atz . . .

4) Anbrinaaclder. Statt derselben an fixer Entschä-

19540

0.10

0.10

digung den betreuenden AdministrationS-Kassen .

22000

0.11

0.12

5t Kosten der Erhebung und Verrechnung ....

14000

0.07

0.07

6) Kosten des sämmtlichen forstgcrichtlichen Verfahrens

20000

0.10

0.11

7) Kosten der gefänglielien Verbüßung.

10000

0.05

0.05

8t Kosten des 'Abverdicnskcs.

2000

0.01

0.01

Summe der Ausgabe.. .

Ilebcrsclmß der Strafcnkasse.

187540

12460

0.94

1.00

Von den 96000 fl., welche das Verfahren der Erhebung als unzählbarergab, wurden sogleich 6000 fl. zur gesanglichen Verbüßung, 90000 fl. zumAbverdienst überwiesen. Von diesen letzteren wurden 70000 fl- abverdient undder Rest, in 20000 fl. bestehend, mit 3500 fl. erlassen, 14500 fl. im Ge-fängniß verbüßt und 2000 fl. völlig unvollziehbar. Außer jenen 70000 fl.wurden aber von 25033 fl., welche von den Straferkenntnisscn sogleich, ohnevorherigen Versuch der Erhebung überwiesen worden waren, noch 16000 fl.abverdient, so daß sich die wirklich vollzogene Abverdienstsumme auf 86000 fl.beläuft.