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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Tusner Strafproceß gegen Rud. Planta. 87

noch im Lehnstuhle saß. Eine DienstmagL wurde, das halbgerufteHuhn »och in der Hand, und ein Stück Brod unter dem Armehaltend, hervorgegraben.

Wie durch Gottes Fügung mußten gerade um diese Zeit vieleauswärts sich aufhaltende Plurser, gleichwie zum gemeinschaftlichenLeichenbegängniß heimkehren. Von der Familie Vertemanno Franchi,befanden sich sieben erwachsene Glieder im Städtchen. Nicolaus,welcher im Oberengadin das Sauerwafser trank, war Miltags amDienstage selbst »ach Plurs gekommen, Joh. Baptista am nämlichenTage von Roncaglia und Ottavio mit seiner Gattin kaum eine Viertel-stunde vorher aus Delebbio im Veltlin zum gemeinsamen Tode ange-langt. Einige vom Markte zu Bergamo heimkehrende Plurser Kauf-leute, wurden nicht in der Stadt selbst, nach der sie eilten, sondernschon ganz in deren Nähe verschüttet. Schon seit zwei Tagen undauch an demjenigen des Bergsturzes selbst waren die Bienen in denbenachbarten Orten, wie Castasegna, Villa und den Häusern derSeatano und Pyrario aus ihren Körben weggeflogen.

Doch kehren wir zum Tusner Strafgericht zurück, wo statt wiezu Plurs von den Bergen, die Sentenzen von den Rednerbühnendonnerten. Am 5. September wurde das Endurtheil gegen RudolfPlanta, des Pompejus Bruder, eröffnet. In den Anklagepunktenstimmte dasselbe so ziemlich mit demjenigen gegen den Leztern llbercin.Er wurde als Urheber und Begünstiger des Aufruhrs der Gottes-hausleute im Jahre 1617 angesehen; überdieß aber legte man ihmviele Ruhestörungen in den drei Bünden überhaupt nnd in dem En-gadin insbesondere zur Last. Was von Anklagen aus Briefen, Docu-menten und Aussagen der Zeugen gegen ihn hatte erhoben werdenkönnen, wurde hier des Breitern aufgeführt. Das Urtheil lautete, wiei bemerkt, dem gegen Pompejus gleich, nur fand sich noch der Zusaz,

! daß neben seiner Wohnung auch der angrenzende Thurm Wildenberg. zusammengerissen werden sollte. Beides geschah. Dann, daß jeder dermit ihm auf irgend welche Weise, oder durch Briefe verkehre, oder auchBriefe von ihm empfinge, die Todesstrafe verwirkt haben sollte.

Am 11. September wurde das Urtheil gegen Joh. Anton Giörivon Calanca, welcher sich aus der Podestaterei Tirano und dem Gebietk der Bünde entfernt hatte, eröffnet. Die Klage lautete namentlich dahin,^ daß er den Bürgerkrieg im Lande anzufachen versucht, zu dem EndeHülfe von auswärtigen Fürsten verlangt und ihnen Landesgeheimniffe