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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Strafgericht zu Davos.

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Volk, das zu Cur lag, mußte, um wieder in den obern Bund zu ge-lange», mitten durch das Lager zu Eins ziehen, wo es mit Spottredenempfangen und unter Anderm gefragt wurde, wo es die Stricke hätte,an welchen es die Ochsen aus dem Eugadin führen wollte. Zugleichdrohte man, sie alle strafgerichtlich zu verfolgen. Aber es bestand einGesez, wonach keine Corporation oder Gemeinde vor Gericht gestelltwerden durfte.

Die Engadiner kehrten durch die Stadt Cur nach Zizers zurückund leiteten nun den Proceß gegen Bartholomäus Urschlctta ein.Planta und der größere Theil der Bandirten hielt sich sogar zu Ragaznicht mehr für sicher genug und verließ den Ort, wie auch einige Tagespäter Gneffier, der sich nach Solothuru begab. Darauf zwang dasVolk einige der Angesehenern (Baptista v. Salis und Hartmannv. Planta), welche im Verdachte veuetiauischer Sympathien standen,Bürgschaft zu leiste». Die Losung ging jezt dahin, allerorts Neutra-lität beobachten zu wollen. Uebrigens begaben sie sich plözlich nachDavus und sezten dort den Joachim Meißer als Vorsizer des Straf-gerichts ein, sprachen den Blafius Alexander von dem in Cur überihn ergangenen Urtheil frei, straften die Rechtssprecher des dortigenStrafgerichts und behandelten namentlich den Georg Gamser, Vor-sizer desselben'auf eine strenge und unwürdige Weise, indem sie ihn umtausend Goldgulden büßten und auf drei Jahre aus dem Bundstageausschlössen. Dann wurde das Sigel zerbrochen, mit welchem mandie Lossprechung der Bandirten bekräftigt hatte. Endlich zwangen sienoch jeden Einzelnen,^ dem Anton Violand, der zu einem der Procu-ratoren des Fiscus ernannt worden war, zehn Goldgnlden als-Rrsa;der Unkosten zu bezahlen.

Alls die Tusner sahen, daß sie wegen der Menge der Bandirten,sich, g roßen Haß erweckt hatten, entschlossen sie sich, Allen mit Aus-nahme von acht, in so fern freies Geleit zuzugestehen, als sie frei undumgelhindert vor Gericht erscheinen, sich allda vertheidigen und dannauch vor Ausfällen des Urtheils, sofern sie ihrer Sache nicht trauten,sich' wieder entfernen dürften. Die acht hievon ausgenommenen,Cmpiltalbandirten, wie sie dieselben nannten, waren Rudolf, Pompejusund Daniel Planta, Lucius v. Mout, Joh. Anton Giöri, Anton v.Mwli.ua, königlicher Dolmetsch (Leztern klagten sie an, den Eurer Auf-

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^ Der Eurer Richter nämlich.