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Die Mailänder Kapitulation.
1621. Cauobio, zu Teglio Attio Best«, zu Sondrio Doctor Joh. AntonPeranda, zu Morbegno Jacob Malaguzino, zu Trahona Doctor Joh.Andreas Lavizzari und z» Bormio Juso» Foliano zu Podests's er-nannt worden. Bei Beginn der Unterhandlungen zeigte sich derHerzog von Feria viel wohlwollender, später aber wurde er von Tagzu Tag, von Jahr zu Jahr schroffer und weniger nachgiebig. Seinevorzüglichsten Rathgeber waren Francesco de Badilia, GaetanoKastellan zu Mailand, Hieronymo Pimentelli, Anton Fcrrer, Groß-kanzler, Don Juan Vivez, spanischer Gesandter zu Genua und An-tonio de Porez.
Am 6. Februar 1621 kam es endlich zu einem Einverständnis;und Bündniß folgenden Inhalts:
Das Veltlin und die Herrschaft Worms werden den Bündnernunter folgenden Bedingungen erstattet:
Die Schanze zu Worms bleibt in ihrem gegenwärtige» Stande;dort, zu Tirano und Sondrio, im Schloß Mazegrio, zu Morbegnound an der Riva di Mezzola werden spanische Besazungen gelegt, ineiner Stärke, wie sie dem König beliebt. Die Schlüssel der StädteMorbegno und Tirano bewahren die bündnerischen Podestä. ZuWorms und der Riva di Mezzola werden die Festungen fünf Jahrehindurch stehen, dann sollen sie dem Boden gleich gemacht werden.In den übrige» Orten bleiben die Besazungen während acht Jahren,nach deren Verlauf acht Boten jeder Parthei zusammenzutreten haben,um zu entscheiden, ob jene noch länger vonnothen sein sollten und zu-gleich auch über die Schleifung der Beste Fuentes einen Entschluß zufassen. Im ganzen Veltlin und der Grafschaft Worms darf nur diekatholische Konfession geduldet werden. Die gesummte geistliche Ge-richtsbarkeit gehört dem Bischof von Como zu. Maßgebend sind dieDecrete des Concils zu Trient. Der Gebrauch des GregorianischenKalenders ist vorgeschrieben. Die flüchtigen Evangelischen mögen ihreGüter entweder verkaufen oder sie auf andere Weise genießen, doch istihnen der Aufenthalt auf denselben während des Jahres nur für vierMonate, auf zwei Male zu vertheilen, gestattet; sie müssen stets ohneihre Familie Hinreisen und sich jedesmal beim Ortsvorsteher melden,damit dieser die Einhaltung der vorgeschriebenen Frist zu überwachenvermöge. Sie dürfen ferner keine verbotenen Bücher mitbringen undsollen den Veltlinern keine Aergerniß geben. Lezteren wird für allesund jedes in diesem Aufruhr Geschehene Verzeihung zugesichert und