Vortritt der bnndnerischeu Boten,
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Hindernisse in den Weg zu legen und leztlich durch Empfehlungsbriefezu Gunsten der Büioner beim allerchristlichsten König dahin zu wirken,daß das Veltlin mll den Grafschaften Clävcn und Worms wiedererstattet und somit das ganze Land in seinem früheren Umfange her-gestellt würde. Sollte Jemand die Bündner an ihrer gerechten Ver-theidigung hindern oder sie angreifen wollen, so bäten sie die Eid-genossen, ihnen als Verbündeten mit Hülfe zur Seite zu stehen, unterAnerbietung gleicher Dienste,
Da im Wettern zwischen den Bündnern und einigen Orten derEidgenossenschaft Bündnisse in Kraft wären, bäten sie um deren Fort-sczung) mit denjenigen Ständen aber, wo keine solche bestünden,wünschten sie deren abzuschließen.
Es erschien hierauf auch Jacques Molondin, der königliche Doll-metsch mit einem Schreiben des Königs an die Eidgenossen, welchesvon Fontainebleau den 15. Octobcr datirt war. In demselben em-pfahl ihnen der König auf das dringendste die gerechte Vertheidigungder Bündner an. So nur könne der ganze eidgenössische und bünd-nerische Staatskörper in seinem ganzen Glänze erhalte» werden. ImUebrigen bezog sich das Schreiben aus den wettern Bericht des Baronsde Roste. Es war dieß der Nämliche, welcher in Bünden meuchel-mördensche Hand an meinen Bruder legte und jezt aus diesem Grundevor der Tagsazung nicht erschien.
Darauf hin empfahl auch Molondin selbst in weitläufiger Rede diebündnerische Sache und ermähnte die Eidgenossen sowohl zur gemein-samen Vertheidigung als einem wechselseitigen Bündnisse. Auch wurde»Briefe verlesen, welche von dem Herzog von Roha» und Lands am7, December von Bünden aus geschrieben waren und ebenfalls dieEmpfehlung der bündnerische» Sache und die Einladung zu einemgegenseitigen Bündniß enthielten,
Zürich, Bern und Glarus erwiederten: daß die Bünde wieder freiseien, freue sie sehr; auch billigten sie es, daß man das Land zu be-festigen versuche. Wie sie es früher gethan, so seien sie auch fernerbereit, den Bündnern gegenüber dasjenige zu leisten, wozu sie inFolge des Bündnisses verpflichtet wären; deßglcichen dasselbe gern zuerneuern, wenn die andern Orte damit einverstanden gingen, sowieendlich die bündnerischen Angelegenheiten auch in Ansehung des Velt-lins und der Grafschaften Cläven und Worms dem König von Frank-
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