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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Aenderungen am Inhalt des Tractats mit Spanien. 295

kein Zugeständniß machen mochte,) so würde der König von Spanien 163».jährlich vierundfünfzigtausend Gulden als Entschädigung bezahlen unddie Bündner könnten noch überdies; als Oberherrn von den Veltlinernden Eid der Treue verlangen, zur Ausübung ihrer Befugnisse, B.bei Durchpässen und Aehnlichem ihre Proveditoren hinsenden und anSden Zöllen, der Jagd u. s. w. verschiedene Summen beziehen. DieserVorschlag war mit dem Jnnsbrucker Tractat und den Artikeln vonAlessandria auf die Gemeinden gebracht worden, aber selbst die Gliederdes Beitags hatten seine Annahme abgerathen, weil dadurch alle Ge-walt auf die Unterthanen überging und nicht einmal das Recht überLeben und Tod den Bündnern blieb. Auch hatte kaum hie und daeine Gemeinde oder Gericht, wie Räzüns, Laacs und Seewis sich ge-sunde», welche ihre Zustimmung geben mochte.

Am 8. Juni reichte der Bischof von Cur dem Beitage eine Ver-wahrung ei», des Inhalts, daß, wenn er nicht ebenfalls in das Bünd-uiß eingeschlossen und bezüglich des Vcltlins entschädigt würde, ergegen die Gültigkeit alles desjenigen protestire, was zu seinem Nach-theil abgeschlossen werde und zu jeder Zeit und an jedem Orte seineRechte sich vorbehalte. Wie bereits früher bemerkt, hatte er seinenGeneralvicar nach Spanien gesandt, wo derselbe als Gesandter zwaranerkannt, bezüglich seiner Prätensionen aber an den Marguese Le-gancz und eine Erkanntniß nach heimischem Recht gewiesen wurde.Lezteres forderten die bündnerischen Boten unter Berufnng auf dieim Jahre 1531 und 1584 mit dem Bischof abgeschlossenen Verträge.

Die Bündner selbst verlangten verschiedene Aenderungen am- spa-nischen Bündnisse, so im sechsten Artikel, daß die Republik Venedigdort namentlich ausgenommen würde, indem sie gegen dieselbe unterkeinen Umständen die Waffen ergreifen wollten. Hiezu gab Leganezseine Beistimmung. Ferner, daß Trnppendurchmärschc durch die Bündeunbewaffnet stattfänden und daß das Büudniß mit Frankreich einfachund ohne Beifügung irgend einer Erklärung vorbehalten bliebe. Hiezuwollten die Spanier aber sich nicht herbeilassen.

Anderseits machten auch Leztere einen Zusaz zum Bündnißvertrageund zwar in Ansehung des Durchpasses für ihre Bundesgenosse» undfügten ferner, wo in den Artikeln von Alessaudria von der Restitutiondes Weggenommenen die Rede war, bei, es habe dieselbe keinen Bezugauf dasjenige, was durch Gewalt und Feindseligkeit entfremdet wurde.