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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Vom 3. Sept. 1639.

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vnserer der 3. Pündten, Nemblichen, eins für Ihr Königl. Majestät,vnd die andere für vnS vnd vnsere Volcker. Geben zu Maylandden dritten Septembris, Anno 1639.

Vndcrschriben,

lll. VL I.L6.4M8.

Allst Ihr Lreell: sonderlichen Befelch.l, 8. lllorciis ^ntonius klstonu«

Königl. M. Königlicher 8ecretsrius.

in Hisp.

Aus Befelch der Gsandten Löbl. gm. 3 PündtenDlirich v. Castelberg, Bartholomeus Geel, Leonhard Wildiner,Landschreiber deß Landschreiber deß Landschreiber deß

ober» gr. Pimdts. GottSh. Pnndts. 10. Gr. Pundts.

Revers-Briefs.

WIN ReUlc»L8L VL I,L6äW8, Le. Oubernstore, deß Mcy-landischen Staado, vnd General-Hauptmann der Cathol. Königl. Ma-jestät, bewilligen, daß die gebohrne» Evangelischen Cleffner, mögenwoknen in der Graffschafft Eleven, jedoch daß sie in gedachtem Orth sichanffenthalten, ohne Verbrechen, vnd ohne Ergernuß, absonderlich, oderöffentlich, wie jhnen von dem Htrrn Bischofs zu Lomo wird aufferlegtwerden; Hingegen versprechen wir hierunder geschribne Gesandten der3. Pündten, daß wir wollen wohnen lassen, in den Landen vnsererdrey Pündten, die katholischen Geist- vnd Weltlichen, in Ihrer Re-ligion vnd Kirchen-Freiheit, vnnd keine Newerung einführen, inSachen die Religion betreffend, wider das jenige so gehalten wordenden 23. Julij gegenwertigen Jahrs, am letst gehaltnen Beytag zuJllantz. Im übrigen die Kapitulation zu Unsprugg, vnd anders wasznvor beschlossen worden, vorbehalten, denen hiermit nichts, vnd nichtweiter als obsteht, benommen seyn soll.

Dise Verschreibung, vnd Versprechen soll krafftloß seyn, wo feerwir der Llarctlose vnser seits die kstilicstion von Ihr Königl. Maje-stät, vnd wir die Gsandten gleichfals von vnsern Ehrsamen Gmeindender 3. Pündten nicht außbringen, welches innerhalb den 6. negst-künfftigen Monaten geschehen, vnd hierzwischen, was in disem Brieffgeschriben steht, gehalten werden soll. Geben zu Meyland den drittenSeptembris, Anno 1639.

LI Asrekes äs llexans».