Buch 
Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
Entstehung
Seite
458
JPEG-Download
 

458

Waser'S Ehrenrettung.

Stadtschreiber Maser besticht. Welcher der Sach sich anfänglich nnter-nnlnden in Ao. 1643. im Inlio, und bat vff einem Churischen Beytagvon beiden Pündtcn daniahlen gehalten, einen erinnerliche» Furtragübergeben lasse», insonderheit wider die Bsschliessnung vß dem Pundtund mit ferneren Thätlichkeiten, sittwcilen daß eine und andere demPundt zuwider, inzuhalten, auch einem Anerbieten gegen den beydenPündtcn, wo fern sie mit der Hinlegniig wyters anstehe» thäten, dermit Interposition der II!. Lobl. Ohrten, rc. rc.

Hierüber vordenst die beyde Pündt diesen Fürtrag wohl vffge-nohmen, die beyd Partheyen aber Gsandte zu ihm geschickt, die Da-voser nach St. Moritzen, die andere» aber nach Pfeffere!; und hat dergnädige Gott diesen Anfang also gesegnet, daß die vff der 6. Hoch-gerichten Sythen schon resolviert gewesne Ergreiffung der Waffen ver-mittelt geblieben. Da dann neben der gemeinen Bezeugung von allen3. Theilen gegen den III. Ohrten beschehen ihres Vernügens ab synemverrichten; Herr Fortnnat Sprecher der rechten Doctor, (so der Da-vosischen Parthey Sach geführt hat) nnderm Dato 15. Scptemb.sonderbar »ach Zürich geschriben, es hätte Stadtschreiber Wastr inPündtcn, durch syn wohl und trüw gefaßte Proposition, und mündlichnnpartheyische Jnforniation nnd Disconrsen aller Ohrten viel gute-gewürkt, darunter man dem gmcine» Stand und syner Ehrenpersohnewige Obligation nnd tätliche Verpflichtung solle haben. rc.

vollem rl". ist er auf den 23. Octob. von Zürich vß, wider nachChnr verreist, und auf den letzten Novemb. wider anheimbsch worden,biemit in die 5. Woche» und 3. Tag vßgebliebe», in welcher Zyt er,die gegen einander erlätzgete» nnd eryfferten Parthen von so vielenKöpfen, (M einem Democratischcu Stand) welliches wohl verwun-derlich, und zn ewigem Ruhm tätlich nit zu vergessen, durch Gottesschynbarcn Segen, dergestalteu vernünftig leiten können, daß dieselbenin einem Cvmpromiß ihrer ganzen Handlung, vff vier Sätz oderNichtere, deren federe Parthey zween dargeben sollte, gefallen; synStadtschreiber Masers Pcrsohn aber, aus freyem gutem Willen, nndgrossem Vertrauen beyde Partheyen, zu einem Obmann oder Schied-richter angesprochen, und sich deßwegen, und zu der unwiderruflichenHaltung dessen, so der Vsspruch mitbringen werde, verobligiert habend,unter Hatt, 14. Novbr. mit unterschiedlichen Unterschriften von 18.Herren, »nd so viel Sigel» vß allen Gerichten. Die erkießten vierSatz oder Schiedrichter aber warend: