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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Wascr'S Ehrenrettung.

Freundschaft und Vertruwlichkeit, die sonderlich bey gegenwärtigen ge-schwinden Zyten und Loüffe» höchst nothwendig syge, daß besser, wegerund ersprießlicher auch gegen der kosteritTt selbs weniger verant-wortlich halten und achten thuyge.

Wann aber, über nnd wider alles Zusprechen, es einmahlen zuder in dem (lompromiss begrissenen verbindlicheren Form des Vßsprnchskommen müßte, ist man der Meynnng, es solle der Schiedrichterdarum nit gebunden syn, entwederer der Sätze» Urtheil bey und mitzestimmen, sondern freyen Gewalt haben, nachdem er befinden wird,einen sonderbahrcn Vßsprnch zethund. Sollte aber dem entgegen derPartheyen Verstand nnd Meinung syn wollen, sammt er der Schied-richter cintwederer Vrteil der Sätzen einfältigen Beyfahl zuthundhette, fünde man ein solliches nit allein hochgefährlich ibnie Schied-richter selbs, sondern auch gegen synen Herren ?oinoipslen mehrerenschädliche» tlonseguenren unterworfen, und hielte man vff sollichenFahl vil rathsammec und thunlicher, daß Herr Stadtschryber MaserSachen nit fürfahren, sonder dieselben wyters ynstelleu, und wiederumzu fehrnerer Berathschlagnng, an sync Herren ?,ineipalen heimbrin-gen solle.

Und dieweil dann zu solcher ferneren Mellon Herr StadtschryberMaser auch eines autlientischen Befehls, Gewalts- und Schirms-Ur-kunds in nammen aller drü verbündeten Ohrten vonnöthen bat, sollesolliches ihme millgethcilt werden i» der Form, wie byligend Lonceptin mehrere,» ußwyßt, und zu erkennen giebt.

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Als demnach auch, von ermeltem Herren Stadtschryber Maserangebracht worden, was Massen etliche gutherzige Leuth in Pündte»,ihme vor syuem Verreisen vcrtrnwlich insinuiert, und solche Meinunghernach durch Schryben widerhalltet, wie daß es nammlich dem evan-gelischen Wesen der Enden nit unthunlich wäre, wann vor dem Vß-sprüch des Davoser- und Grichten-Handels beyden Theilen angemnthetwurde, ihres bezeugende» Willens zur Aüfsuuug evangelischer Religionetwelche Prob zu erscheinen : ein solches aber in Betrachtung, daß da-durch leichtlich auch der ander Handel möchte geschwellt und mehrereUngelegenheit veranlaßt werden, ward einhellig nit rathsam befunden;Wol aber, wann der Grichten-Handel wird völlig vßgesprochen syn,möchten von Herren Stadtschryber Masern, als für sich selbs anOhrten und Enden und gegen denen Persohnen, wo er es je nach