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Des Ritters Fort. Sprecher v. Bernegg J.U.D. Geschichte der Kriege und Unruhen, von welchen die drei Bünde in Hohenrätien während der letzten Jahre heimgesucht wurden / [Fortunat von Sprecher von Bernegg] ; nach dem Lateinischen bearbeitet, durch Anmerkungen erläutert und unter den Auspizien der bündnerischen geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Conradin v. Mohr
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Waser's Ehrenrettung

Daß ^reliivum auf Davos blyben.

Wenn die Pundts-Landammannschaft an Davos ist, sy sich ihresLandschrybers bedienen mögen. In übrigen Jahren es den gesummtenHochgerichten frey stahn toll, ein glyches zu thun, oder einen anderenzu erwehlen, ohn daß man an gwüsse Zeit oder Hochgericht gebundensyn solle.

Daß Sigel solle in des Pundts-Landammans Handen syn.

Daß Panner vff Davos blyben, und allda Pannermeister erwehletwerden, wen» man aber zu Feld Zucht, die Bestetigung zu dem ganzenPundt stehen.

Der Kosten über diese Handlung ergangen solle kompensiert:Die alten Kostnngen aber, da sy sich fründtlich selbs nit verglychen,zu unparthcyischer Lüthen Erkenntnuß gesetzt werden.

Die Vßschliessung Davos vß dem Pundt vffgehebt, und dieParthen wol wider versünt syn.

Beylage k'.

Danksagungs-Schreiben der III. Pündten an die Stände,Zürich, Bern, und Glaruß.

Vnscr freundtlich willig Dienst und Gruoß, sammt was wir ehrenliebs und guts vermögent, zuvor, Fromb, Fürsichtige, Ehrsam,Weiß, insonders gut Fründt, gctrüw, lieb, Eidt, und Pundts-genossen.

Nachdemme bey bewußter nunmehr eine geraume Zeit hero ent-zwüschen Unseren zehen Grichten-Pundt, als den sechs Hochgerichtengegen der Landtschaft Davos, unseren getrüwen lieben Pnnvts-genossen, obgeschwebenen Gespennigkeit Jr. V. G. L. E. und Pnndts-genossen, dero uralten hochrühmlichen Gebrauch und Gewohnheitennach, so ihr jederzyt mit ganz beflissener und vertrunwlicher Vigilanzgegen unserem Staat, in alle» begebenden gefährlichen Zuständen ab-sonderlich, würklich erzeigt; bey welcher Mißhellung dann selbige über-mahlen es nicht haben wolle» erwinden lassen, durch fründtliche undeifferige Jnterpofition und Einwendung, zu Erhaltung allgemeinerIranqmIIitwt das ihrige, nicht ohne grosse Bemühnuß, Unkosten, undFürsorg, obgedeutc Partheyen etwelche» Weg zuvereinbahren, getrüw-