Band 
Erster Band.
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Reelle bey der Sache ist ein Zoll, den die Geleitgeberwährend der Messe auf den Landstraßen erheben. Diebewaffnete Mannschaft, die sie senden, dient dazu, dieErhebung dieses Gefälls zu sichern (*).

Ich habe nur ein Gleichniß geben wollen, liebeErnestine. Die Frankfurter können ohne Bedenkendas Spiel am Geleitstage alle Jahre einmal wiederho-len. Wenn aber ihre ganze Verfassung nur ein solchesSpiel wäre, das in einem fortgespielt, und durchdas Fortspielen immer sinnloser würde — wie dann?Würde eine dumpfe Erinnerung an Bedürfnisse undZwecke, die nicht mehr sind, die Oberhand behauptenkönnen über gegenwärtige Bedürfnisse und Zwecke, diesich unaufhörlich regen, weil sie wirklich leben, und,da ihr Leben beständig zunimmt, wohl vordringenmüssen? Unmöglich!

Was unmöglich Nicht geschehen kann, darübersollten wir uns, wenn es geschieht, nicht wundern;das sollten wir noch weniger, jetzt erst, da es schon

(*) Der Verfasser hat hier das Geleit und das Pfeifer-gericht in nähere Verbindung gestellt, als er, um historischtreu zu seyn, hätte thun sollen. Si Göthe, aus meinemLeben Th. I. S- 37.