Band 
Sechster und letzter Band.
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ihrem Pallaste zu halten. Man etablirte also imPallast Färber und Dintenmacher zu Unterzeichnungder Diplome, Patente und Rescripte: denn dieseDinte war auch purpurfarben, und wir haben nochdas Gesetz, dem zufolge es einem jeden Particulieruntersagt ist, sie zu machen und zu gebrauchen."

,,Da endlich die Schwachheit und Unruhe dieserFürsten in gleichem Grade mit ihrer Tyrannei immerhöher stieg, so bildeten sie sich ein, ihre Sicherheiterfordere, daß alle kaiserliche Zierrathen gleichfalls imPallast zu Constantinopel verfertigt würden; und danun zur Verfertigung dieser Zierrathen eine Mengeverschiedener Gattungen von Arbeitern gehörte, sosetzte man am Hofe, außer den Färbern, auch Gold-arbeiter, Demantschneider, Weber, Schuster, Gürt-ler, Sattler, u. s. w. nieder."

Hier sind die eigentlichen Worte des von demKaiser Justinian gegebenen Gesetzes:

„Was zum königlichen Staat gehört, muß vonden Hofarbeitern an meinem Hofe selbst gemacht;und nicht hie und da in Werkstätten verfertigtwerden."

,, Ornaments enlrn regia Intra anlain inesra kieria xalatinis srtikisidus äebsnt, non pasrini in xrivatiräoniik>N5 am oKicinis ^arsri "

*> l.ib. XI. «t. 9. vlulli proi-su- liesst. S. auch dieGesetze unter den Titeln: äs MurileZnI:- und äs ve-tidu- l-o-lodsrls.