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Erster Band. Alte Welt.
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ihnen — ^in täglich wechselte — dein Senat präsidirte

und daö Staatssigill führte, hieß Epistate.

Von diesem Senat wurden die laufenden Geschäfte besorgt,auch konnte er für sich allein Verordnungen erlassen, die jedochuicht länger als er selbst, d. h. bis zum Ablauf des Jahres, kräf-tig blieben. Sem wichtigstes Recht aber bestand in dem Vor-schlag her Gesetze; denn nur über die im Senat durchgegan-genen Vorschläge'durfte das Volk deliberiren. Auch führten dieSenatsglieder den Vorsch in der Volksversammlung, undleiteten deren Berathschlagung. Bei dieser wurden Reden für undgegen die Vorschläge gehalten, und durch förmliche Stimmenge-bling oder durch Erhöben der Hände votirt.

Was aber der große Rath vorgeschlagen, und das Volk be-schlossen hatte, bedurfte noch der Genehmigung des Areopags,">n als Geseh zu gelten. Der Areopag war eine uralte, schonvon Cecrops oder dessen erstem Nachfolger herrührende Einse-hung, und ursprünglich bloß ein peinliches Tribunal, welchemaber Solon unter Beibelassuug seiner richterlichen Gewalt nocheinen politischen Wirkungskreis verlieh, indem er ihn zum all-gemeinen Oberaufseher des Staats, und zum Wächter der Gesetze>nachte.

Durch die Ausstellung aller dieser Gewalten wurde die ari-slvkratische — oder oligarchische — Macht der Archonten vonEirund aus erschüttert; dennoch behielt Solon sie bei als Organder Vollstreckung, zum Theil auch als richterliche Gewalt.

Ein charakteristischer aber heilloser Punkt in der athenischenVerfassung war, daß dem Volke nebe» der gesetzgebenden auch dierichterliche Gewalt in höchster Instanz und in den den Staatselbst angehenden Fällen zustand. In Sparta waren die höchstenMagistrate die Gerusia, die Könige und die Ephoren auch diehöchsten Richter, aber in Athen war es die Ekklesia selbst. Für^ie gewöhnlichen Rechtsstreitigkeiten jedoch in bürgerlichen undpeinliche» Sachen waren eigene Richter, und zwar — was aber-'"al charakteristisch ist — in außerordentlicher Menge bestellt.2lußer den Archonten und dem Areopag. von denen wir be-^ sprachen, gab es in Athen noch vier peinliche und sechs hnr-3"liche Gerichte.