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Erster Band. Alte Welt.
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Hier zogen sie mit dem Pomp der Souveraine einher, triebenallenthalben anf schamlose Weise Abgaben, Geschenke, Strafgelderein, verkauften die Justiz, und führten noch eine Schaar vonrauhsüchtigen Freunden, Klienten, Unterbeamteu, Freigelassenenund Sclaven mit sieb, welche alle init der Gunst ihres Herrn ei-nen einträglichen Handel trieben. Die Allgemeinheit solcher Fre-vel machte sie fast gänzlich straflos. Nur wenn die Frechheit z»weit ging, oder wenn die Provinz mächtige Freunde in Nom be-saß, fand eine Anklage statt. Doch auch alsdann kam es nurselten zur Strafe oder Wiedererstattung.

Für die Vermehrung solcher Provinzen, überhaupt für dieAusbreitung der römischen Macht, war durch andere und nichtminder wirksame Maximen gesorgt.

Die römische Politik war niemals darüber verlegen, Ur-sachen der Kriege zu finden. Entweder waren es zwei streitendeVölker, zwischen welchen man als Vermittler, Schiedsrichter, oderauch als Alliirter des Schwächer» auftreten konnte, oder es gabEmpörungen in einem Reich, es gab Familienzwist in königlichenHäusern, feindselige Parteien in Freistaaten. Der schwächere Theilbewarb sich oft selbst um äußere Hilfe, oft mengte man sich un-gebeten ein. Manchmal schlug man abwechselnd auf beide Par-teien los, oder verkaufte beiden seinen Beistand. Man hatte,nach Mvutcsquieu's derbem Ausdruck, nicht einmal die Ge-rechtigkeit der Schelme, die selbst bei Verbrechen mit einer ge-wissen Ehrlichkeit zu Werk gehen. Allenthalben maßte man sichdas Recht der Einsicht und auch des Urtheils au. WiederholteAnmaßungen schienen zuletzt ein Recht wirklich zu begründen, unddie Völker unterwarfen sich endlich Rom, ohne eigentlich zu wis-se» warum. Wenn aber durchaus kein Vorwand zum Bruch,durchaus kein Gegenstand einer Forderung da war, so gab derUebermuth der Gesandten Anlaß zu Beleidigungen, und diese zu»'Krieg. Man schmiedete wohl auch Testamente, oder ließ vo»blödsinnigen Fürsten sich Reiche wie Privaterbschaften vermachen-Endlich wurde man schamlos genug, ohne allen Anlaß die Ein-ziehung von Ländern zu dekretiren, wenn deren Erwerbung nütz-lich schien.

Damit aber kein Widerstand gegen solche Frevel, und keine