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Dritter Band. Neuere Geschichte.
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Kaiser, als Schirmvogt Roms, und als dem Papst, der ihnkrönte, zu ganz besonderer Obedienz verpflichtet, ausser Stand,dessen Anmaßungen mit Nachdruck zu widerstehen. Die einzigeGelegenheit, sich und das Vaterland los zu machen von so schimpf-licher Abhängigkeit, hatte Friedrich III. engherzig versäumt. Erdrang der deutschen Nation das klägliche Asch affenbnrger Kon-kordat auf, welches den meisten Anmaßungen und Erpressungender römischen Kurie eine äußerliche Rechtsgiltigkeit verlieh. DerInhalt dieser Konkordate und noch eindringlicher die berühmtenhundert Beschwerden der teutschen Nation, welche dieauf dem Reichstag zu Nürnberg 152Z versammelten geistlichenund weltlichen Stände, unter Zustimmung Ferdinands, KaiserKarls V. Bruders und Stellvertreters, dem päpstlichen Legatenvorlegten, ihre Abstellung als unerläßliche Vorbedingung des zuerhaltenden Kirchenfriedens fordernd, geben uns das lebendigsteGemälde des damaligen Verderbnisses der teutschen Kirche und derErniedrigung des teutschen Staates.

In allen Theilen Teutschlands besaßen die unmittelbaren undmittelbaren, gefürsteten und nicht gefürsteten Prälaten und Kir-chen die schönsten und reichsten Gründe als Eigenthümer und Le-hensherren, ja die Landeshoheit über weit ausgedehnte Gebiete.Zu dieser Fülle der Macht und des Reichthums gesellten sich dieausgezeichnetsten dinglichen und persönlichen Privilegien und Im-munitäten, wodurch die Geistlichkeit bis auf ihre geringsten Glie-der herab der Lasten und Verpflichtungen des bürgerlichen Der-bandes fast gänzlich enthoben, und, bei der Aussicht auf Straf-losigkeit, häufig zu frecher Unthat ermuthigt ward. Welche Geist-liche aber nicht durch Verbrechen oder Tyrannei der Gesellschaftschwer fielen, dieselben ärgerten sie wenigstens durch grenzenloseAusschweifung und alle Schaam verhöhnende Sittenlosigkeit. Fasteinstimmig tönt hierüber bei den Geschichtschreibern jener Zeit diebitterste Klage.

Von den Reichthümern der teutschen Geistlichkeit wie vonder spärlichen Habe der Laien floß aber (und solches war auch inden meisten andern Ländern, ob auch etwas minder, der Fall)ei» großer Theil und unter den nichtigsten Titeln nach Rom.Der Papst halte sich die Vergebung der Hälfte der Benefizien vor-

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