stuck davon in der neuesten Geschichte erblicken — nach emporge-hnltener Fahne der kirchlichen (wie hier der politischen) Reform,und also erklärter Spaltung, die bessern Köpfe, welche sonst indem Gcsammtkörper — dort der Kirche, hier der autorifirtenStaatsrechtslehrer — m i tgeftimmt, demnach einzelne gute Be-schlusse durch Stimmenzahl und Einfluß veranlaßt hatten,nunmehr zu einer gesonderten Partei sich bildeten, also vondem Hauptkörper oder von der Masse geschieden und losge-trennt wurden. Was hier zurückblieb, war nun meist Boden-satz oder Hefe, welche, von dem edleren Geiste nicht mehr über-flössen, desto geneigter ward, in Fäulniß zu übergehen.
Dieses harte Urtheil zu rechtfertigen, bedarf es nur einesBlickes auf das Koncil von Trient, und einer Vergleichung vondessen Geist mit jenem der beiden früher genannten von Kostnihund von Bafel. Mit unsäglicher Mühe hatte Karl V. zuwegegebracht, daß die schon im Jahr 1530 den Protestanten mit Be-stimmtheit verheißene allgemeineKirchenversammlnng, welche alleindie entstandene Spaltung heilen und die so nothwendige Reformder Kirche in Haupt und Gliedern bewirken zu können schien,endlich vom Papst Paul III. 1537 nach Man tua, darauf nachVicenza und erst 1542 nach Trient berufen wurde, woselbst esnach wiederholter vier- und zehnjähriger Unterbrechung bis zum4. Dezember 1563 währte, an welchem Tage mit der 25sten Ses-sion das Koncilium geschlossen ward.
Dasselbe hat in .Glaubenssachen durch eine deutlich gezo-gene und mit Bannflüchen wohlverwahrte Grenzlinie die katho-liiche Kirche von der protestantischen sowohl als von der griechi-schen sorgfältig geschieden, gegm die protestantische zumal, un-geachtet der Kirchcnfriede der angegebene Zweck der Versamm-lung war, eine fast unnbersteigliche Scheidemauer aufgeführt; inTisciplinarsachen wohl einige minder wichtige Verbesserun-gen angeordnet, in Rücksicht auf das System der Hierarchiennd des Papstthums aber solche Grundstihe aufgestellt, daßrlrankreich, Teutschland und Ungarn durch feierliche Er-llnrnngen sich dagegen verwahren zu müssen glaubten. Ueber-l'wipt hatten die päpstlichen Legaten (für welche das ausschließendeRecht des Vorschlags vindizirl ward) darauf das entschiedenste