Band 
Dritter Band. Neuere Geschichte.
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DaS Parlament verfügte sogar, daß der König daS Recht ha-ben solle, für sich allein, waS immer für Verordnungen und un-ter beliebigen Strafandrohungen ergehen zu lassen! Also veräus-serte es selbst seine eigene gesetzgebende Gewalt. — Auch ertheilteeS dem König die Macht, zu seinem Nachfolger zu ernennen, wenimmer er wolle, — machte daher England zum Patrimonial-reich; und endlich erklärte es ausdrücklich, daß es überhaupt ingeistlichen und zeitlichen Angelegenheiten keine andere Vorschrifthabe, als den Willen deS Königs!! — Alle Heldenthaten und Opfer,womit die edleren Vorfahren sich Freiheit errungen hatten, schie-nen verloren; die Engländer standen am Rand des AbgrundeSeiner vollkommenen Despotie. Das Schicksal, nicht eigene-Derdienst, hat sie errettet.

Fünfter französischer Krieg. Karls v. Tod. Friede zu Chateau-Camdresis.

Bei dem unerwarteten Umschwung der teutschen Verhältnissedurch Morizens von Sachsen Abfall trat Frankreich vonneuem in Waffen gegen den Kaiser auf, und der alternde Mo-narch, in vier Kriegen gegen dasselbe Sieger, mußte zum fünftenmale jetzt gegen Franzens jugendlichen Sohn, Heinrich II. —die Rüstung nehmen. Es galt die Wiedererobernng von Metz,Toul und Verdün, also Teutschlands Ehre und Sicherheit, einewahrhaft gemeine vaterländische Sache, doch, der religiösen Zer-würsuiß willen, von halb Teutschland unanerkannt und ungewürdigt.

In diesem Kriege verließ Karin das Glück, welches ihn sonstfast immer begünstigt hatte. Die Belagerung von Metz warfruchtlos, und Frankreich blieb fast allenthalben überlegen imFelde. Gebeugt durch solche Unfälle beschloß jetzt der Kaiser dieNiederlegung seiner Kronen. Er übergab nach einander seinemSohne Philipp die Niederlande, dazu Spanien mit al.len Nebenländern, endlich auch seinem Bruder Ferdinanddas teutsche Käiserthum (1555 und 1556), und zog sich indie Einsamkeit des Klosters St. Just in Estremadura zurück. MitFrankreich war noch zuvor ein Waffenstillstand zu Vaucellesgeschlossen, wodurch — ohne nähere Erörterung der RechtSan-