nach dem Umstürze jeder gesetzmäßigen Regierung strebende Fak-tio» bezeichnet, auch ganz unumwunden die Wiederherstellung derköniglichen Macht in den Stand, worin sie am Anfang der Re-volution sich befunden, so wie die Herausgabe von Avignon,Benaissin und der den Reichsständen im Elsaß entzogenenRechte alS Bedingungen des Friedens gefetzt hatte: beschloß diegesetzgebende Versammlung, auf einen vom König persönlich ge-machten und von seinem Minister Dumouriez umständlich mv»livirten Antrag (20. April 1792), fast einmüthig gegen Franz,den König von Ungarn und Böhmen, den Krieg.
Dem König Ludwig könnte in der qualvollen Lage, worein ihndie Verblendung seiner Freunde und die Wuth seiner Feinde gesetzthatte, das Herannahen der seiner Person befreundeten fremdenHeere nicht anders alS tröstend seyn. Daher genehmigte er gerneden Rath seiner Minister, die ihm den Kriegs-Antrag vorschlu-gen, und bestättigte dessen Beschluß, während er beharrlich dieBeschlusse wider die Ausgewanderten verwarf.
Erste Koalition wider Frankreich. Manifest des Herzogs von Braun-schweig. Rückzug der Allurten aus Champagne.
Der Argwohn der Patrioten wider die Gesinnung der voll-ziehenden Macht erhielt durch ,die ersten Kriegsereignisse nur zuviele Bekräftigung. Schon die Kriegsanstalten waren zau-dernd, mangelhaft, den Beschlüssen der Nationalversammlung vonkern nicht genügend getroffen worden. Zwar hatten bereits dreiHeere, unter dem Befehl von Luckner, Rochambeau und La-fayctte, sich an den Grenzen aufgestellt; aber statt 150,000Mann, wie der Beschluß besagte, war kaum die Hälfte solcher3ahl versammelt; dabei an Kriegsbedürfnissen Mangel, die Festen>» schlechtem Zustand, Unordnung und JndiSciplin im Heer. Indieser Lage begann der Kampf durch den Angriff der FranzosenMif die östreichischen Niederlande. Don dem Heere i»Flandern, welches Rochambeau befehligte, rückten zwei Ab-theilungen gegen Mons und gegen Tournay. Aber ein pani-scher Schrecken, durch plötzliches Geschrei über Verrätherei be-wirkt, zerstäubte die Angreifenden. Einige Regimenter gingen