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Vierter Band. Neueste Geschichte.
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Die neue Konstitution aber ertödtete alles politische RechtdeS Volkes, gab alle Macht einem Einzigen, und ließ derNation nur leere Namen und Forme». Gleichwohl war deräußere Umriß dieser Konstitution einer genialen Zeichnung vonSieyes nachgebildet; aber der Herrschersinu Bonaparte's hattevon der letzten verworfen, was gewährleistend für das Volksrechtwar, und nur angenommen, was, losgetrennt pom anderen, dieWillkürherrschaft begünstigte. Also kam eine monströse Verfassungzu Stande, deren Annahme die mit ihrer Freiheit prahlendenFranken der Verachtung oder dem Mitleid der Denkenden bloßstellte.

Diese Verfassung ertheilte zuvörderst einem ersten Konsul(eigentlich der einzige Regent, da die beiden andern Konsuln,die nur berathende Stimme in einigen Dingen und in anderngar keine hatten, bloß als figurirende Würdeträger erschienen)eine, theils durch den Umfang der ihm übertragenen Rechte,tbeilS durch die Beschaffenheit des ihm zum Schein gegenüber ge-stellten, gesetzgebenden Körpers, fast der diktatorischen ähnlicheGewalt. Zwar wurde er gewählt, doch sofort auf zehn Jahre,nach deren Verlauf er abermal wählbar blieb. Er war unver-antwortlich. Er ernannte zu allen Stellen des Krieges unddes Friedens. Er befehligte das Heer. Er hatte durch das Or-gan des ihm an die Seite gesetzten Staatsraths und der Mi-nister, welche, wie jener, völlig von ihm abhängig waren, dieausschließende Initiative (Dorschlagsrecht) der Gesetze. Erhatte das Recht der Finanzen, der Polizei, des Krieges, desFriedens und der Bündnisse. Diesem Monarchen wurde alseinzige Beschränkung gegenübergestellt ein „Erhaltungssenat"von 80 Mitgliedern, welchen die Konsuln ursprünglich ernannten,und der später sich durch eigene Wahlen ergänzen sollte; ein ge-setzgebender Körper von 300, und ein Tribunal von 100Gliedern, welche sämmtlich von dem Erhaltungssenat zu erwäh-len wären; sonach drei, nach ihrer Bildung vom ersten Konsulallein abhängige, Körper. Dabei sollten nur die Tribunendas Recht, die Gesetze zu diskutiren, jedoch ohne jenes derentscheidenden Stimme, die Gesetzgeber dagegen zwar das Rechtder Entscheidung, doch bloß durch Ja! oder Nein! und ohne alle