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Vierter Band. Neueste Geschichte.
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ReichsdeputationS-Hauptschlüsse, welch« den französisch-russische» Entschädigungspla» genehmigten, und deren letzter auchvvin Kaiser und Reich bestätigt, sohin (23. Nov. 1802, 25. Febr.1805) die Reichsdeputation für aufgelöst erklärt ward (1805, 24.März und 19. Mai).

In Ansehung der Hauptsache waren die Berathungen undBeschlüsse der Reichsdeputation eine bloße Förmlichkeit. InParis wurde alles entschieden. Frankreich und Rußlandnotifizirten bloß der Deputation, was sie zu genehmigen hätte.Alle reichsuninittelbaren geistliche» Stifter, nicht minder diemittelbare», sowohl in den alten, als in den Entschädigungslan-den gelegenen Stifter und Klöster, aber auch die meisten Reichs-städte mit ihren Gebieten, wurden nach dem Sachenrecht —als Stoff der Entschädigung — behandelt, und willkürlichden einheimischen oder auswärtigen Entschädigungswerbern zuge-tbeilt. Zweiund vierzig Reichsstädte wurden also den Für-sten unterworfen. Nur sechs (Hamburg, Lübeck, Bremen,Augsburg, Nürnberg und Frankfurt) blieben frei; dochgleichfalls nur durch Willkuhr und Machtwort. Ja, sie wurdendem teutschen Reiche selbst entfremdet durch die ihnen gewährteNeutralität in künftigen Reichskriegen. So wenig galt über-all das Interesse der teutschen Nation; nichts wurde geach-tet, geschont, gefördert, als jenes der Erbfürssen.

Die neue Verfassung, welche Teutschland durch daSEntschädigungsgeschäft und die darauf gefolgt«« Reichstagsbe-schlüsse erhielt, konnte unter solchen Umständen nicht anders, alsvollends abenteuerlich und mitleidSmürdig seyn. Durch den Ver-lust Belgiens und des linken Rheinufers, durch Erlöschung zweierKurwürden (Cölu und Trier), durch Kekularisatiou der geist-lichen Stände und Unterwerfung der Reichsstädte, waren alle Fu-gen des morschen Staatsgebäudts auseinander gerissen, mehrereGrundpfeiler zertrümmert, und durch neuen, bizarren Einbau dasGanze entstellt worden. Der Kurfürst vo>) Mainz, welcher jetzt,statt seines ehemaligen Landes, Regensburg, Aschaffenburgund Wezlar besitze^, und Erzkanzler bleiben sollte, und der Hoch-und Teutfchineister (ein östreichischer Prinz) waren die alleinnoch übrigen geistlichen Stände. Dagegen wurden vier neue